Durchwurfhemmung - Klasse A

Die Durchwurfhemmung einer Verglasung wird nach DIN EN 356 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff mit einer 4,1 kg Stahlkugel geprüft. Dabei wird die Kugel auf eine vierseitig gelagerte Scheibe der Abmessungen 1.100 mm x 900 mm dreimal fallengelassen. Die Verglasung darf dabei nicht von der Kugel durchschlagen werden oder von den Auflagern abrutschen. Je nach Fallhöhe wird die Verglasung in die Klassen A1 bis A3 eingeordnet. Zusätzlich wurde über die Anforderungen der Norm hinaus die Klasse DH4 definiert um noch höheren Anforderungen gerecht zu werden.

Verglasungen aus Verbundsicherheitsglas mit unterschiedlichen Dicken und Folienstärken erfüllen die Anforderungen an die Durchwurfhemmung im Normversuch. Die Prüfung an einer relativ kleinen Normscheibe ist allerdings nur bedingt geeignet, Aussagen über die Widerstandsfähigkeit einer Glaskonstruktion gegen Einbruch o.ä. zu machen, da die Lagerungsbedingungen und Einstandstiefe der Scheibe nicht dem üblichen Ausführungsfall entsprechen.

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