Durchwurf-, durchbruch- und durchschusshemmende Fenster

  • Durchwurfhemmende Verglasungen
    sollen das Eindringen von geworfenen oder geschleuderten Gegenständen durch das Fenster in einen Raum behindern. Die DIN 52290, Teil 4, unterteilt die Durchwurfhemmung in die Widerstandsklassen A1 bis A3. Die Widerstandsklassen entsprechen einer Beständigkeit des Materials gegen einen Kugeldurchschlag einer Normkugel bei Fallhöhen von 3500 mm (A1), 6500 mm (A2) und 9500 mm (A3).


  • Durchbruchhemmende Verglasungen
    sollen den Ein- oder Ausbruch durch das Fenster verzögern. Die DIN 52290, Teil 3, kennt die Widerstandsklassen B1 bis B3. Die ersten Widerstandsklassen entsprechen einer Beständigkeit gegen eine festgelegte Anzahl von Axtschlägen (30 bis 50 bei B1, 50 bis 70 bei B2 und über 70 bei B3).


  • Durchschusshemmende Fenster
    sollen als gesamte Fensterkonstruktion (Rahmen und Verglasung) ein Durchdringen von Geschossen verhindern. Diese Durchschusshemmung ist durch je eine nachvollziehbare Material- und Konstruktionsprüfung nachzuweisen. Bei der Konstruktionsprüfung werden gezielt Schwachpunkte des Fensters angegriffen. Für den Beschuss gelten die gleichen Prüfbedingungen wie für die Verglasung. Entsprechend der Einteilung in 5 Klassen zur Durchschusshemmung (C1 bis C5) nach DIN 52290 werden die Fenster in die Klassen M1 bis M5 eingruppiert. Die Klassen zur Durchschusshemmung basieren auf verschiedenen Waffen, Munitionsarten und Geschossenergien. Unterschieden wird dabei auch die Widerstandsfähigkeit der Verglasung ohne Durchschuss, jeweils ohne Splitterabgang und mit Splitterabgang. Für Personenschutzbereiche gibt es darüber hinaus auch die Unterscheidung in sprengwirkungshemmende Gläser.


Die hier zitierte DIN 52290 findet zukünftig ihre Entsprechung in den europäischen Normen DIN EN 356 und DIN EN 1063.

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