Drehflügeltüren

Eine Drehflügeltür besitzt einen Flügel, der bis zu 180° drehbar ist. Dieser ist an einer Längskante des Türrahmens „angeschlagen“, die Drehachse steht vertikal. Die Drehflügeltür wird als Pendeltür (Türblatt schwingt durch) und Anschlagtür (Türblatt schwingt gegen Widerstand) eingesetzt.

Je nach Anschlagart (Lage der Bänder) lautet die Bezeichnung linke Tür (Tür DIN links) oder rechte Tür (Tür DIN rechts). Dabei werden sie von der Bandseite aus betrachtet. Wie alle Türen werden sie mit Beschlägen, Bändern und Schließanlagen versehen. An ihre Beschläge bestehen verschiedene Anforderungen: Sie lagern die Flügel und begrenzen deren Bewegungen, sie stellen den Verschluss im Blendrahmen her und gewähren die Einstellmöglichkeit für Lage und Anpressdruck. Außentüren müssen zudem einem Einbruch widerstehen können und Wärme- und Schallschutzeigenschaften besitzen.

Fachwissen zum Thema

Ansicht

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Grundlagen

Begriffe für Beschläge: DIN links und DIN rechts

Drehflügeltorbeschläge

Torbeschläge

Drehflügeltorbeschläge

Normen

Normen zu Schlössern, Schließern und Verschlüssen

Türbänder, auch Türangeln oder auch Scharniere genannt, verbinden die Tür mit der Zarge oder dem Blendrahmen und ermöglichen ihre Drehbewegung. Im Bild: Zweiteiliges Aufschraubband mit übermalten Bandlappen

Türbänder, auch Türangeln oder auch Scharniere genannt, verbinden die Tür mit der Zarge oder dem Blendrahmen und ermöglichen ihre Drehbewegung. Im Bild: Zweiteiliges Aufschraubband mit übermalten Bandlappen

Türbeschläge

Türbänder

Drückergarnituren bestehen aus verschiedenen Bestandteilen

Drückergarnituren bestehen aus verschiedenen Bestandteilen

Türbeschläge

Türdrücker

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