Directive on Energy Performance of Buildings (EPBD)

2021 soll jeder Neubau ein Niedrigstenergiehaus sein

Am 8. Juli 2010 trat die neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Häusern in Kraft. Die EPBD soll dazu beitragen, den Energiebedarf der Mitgliedsländer und den Umfang ihrer CO₂-Emissionen zu senken sowie ihre Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren.

Die verschärfte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Directive on Energy Performance of Buildings - EPBD oder auch EU-Gebäuderichtlinie) schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Nullenergiehäusern (nearly zero-energy-buildings) gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits zwei Jahre früher (also ab 2019) erfüllen. Für 2015 ist ein Zwischenziel angesetzt: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die gesetzten Vorgaben erreichen wollen.

Da schlecht gedämmte Bestandsgebäude großen Anteil am hohen Gebäudeenergieverbrauch haben, hat die EU weiter entschieden, dass – wann immer ein Altbau erweitert oder umfassend saniert wird – der neu geschaffene Gebäudeteil oder das gesamte Gebäude die Mindestanforderungen an Neubauten erfüllen muss. Jedes neu eingebaute Fenster muss ein Energiesparfenster sein, jedes neue Dach gemäß Neubaustandard gedämmt werden, jeder neue Heizkessel den Vorgaben der geltenden EnEV entsprechen.

Quelle: Europäisches Parlament und Deutsche Rockwool (Gladbeck)

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