DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Die DIN 276: Kosten im Bauwesen dient als Grundlage für die Baukostenermittlung und -gliederung. Sie erstreckt sich auf die Kosten für Hochbauten, Ingenieurbauwerke, Freianlagen und Verkehrsanlagen sowie andere projektbezogene Kosten. Nutzungskosten sind in der DIN 18960Nutzungskosten im Hochbau festgelegt. Für eine einheitliche Kostenermittlung unterscheidet die DIN 276 zwischen Kosten und Bezugseinheiten.

Kostenübersicht zu einem Auftrag in Projekt Pro

In der Norm sind zudem die Kostengruppen (KG) definiert, nach denen eine Kostenermittlung ausgeführt wird. Seit 1993 sind sie in Hundertergruppen gegliedert: die dreistelligen Ordnungszahlen stellen eine Hierarchie dar, die in jeweils neun Untergruppen unterteilt werden können. Die erste Dezimalzahl bestimmt in der Regel den Anwendungsbereich, die zweite das Bauteil, die dritte die Charakteristika.

Beispiel: KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktion); KG 330 (Außenwände); KG 331 (Tragende Außenwände)

Die erste Dezimalstelle der Kostengruppe steht außerdem für verschiedene Planungsbereiche. So wird die KG 300 in der Regel von Architekt*innen berechnet, die KG 400 von Fachplanungsbüros für Elektro- oder Gebäudetechnik. Übergreifende Maßnahmen sind unter den Planenden abzustimmen, um eine Doppelung von Kostenpositionen zu vermeiden.


Kostengruppen nach DIN 276


Kostengruppe 100: Grundstück
Die Grundstückskosten enthalten den Kaufpreis, Nebenkosten, wie Baugrundgutachten und Vermessungsdienste sowie rechtlich bindende Abfindungen – zum Beispiel zur Ablösung von Stellplätzen o.ä.

Kostengruppe 200: Vorbereitende Maßnahmen
Die vorbereitenden Maßnahmen (vorher: Herrichten und Erschließen) umfassen die Grundstücksherrichtung für die Bauausführung und die Erdarbeiten zu deren Sicherstellung. Darunter zählen auch Gründungsarbeiten, Erdumlagerungen und Übergangslösungen, wie etwa die Baustellenversorgung oder Zuwegungen für Baustellfahrzeuge.

Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion
Die Baukonstruktion berücksichtigt alle Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks. Es werden alle baulichen Maßnahmen in dieser Kostengruppe erfasst – von der Herstellung des Rohbaus bis zu den Malerarbeiten. Dabei werden alle Bauteilschichten einzeln berechnet. Auch Abbrucharbeiten, Demontage- und Modernisierungsarbeiten sowie provisorische Einbauten, wie Teleskopstützen zur Deckensicherung, gehören dazu.

Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen
Die KG 400 umfasst alle Bauleistungen und Lieferungen für technische Anlagen. Dazu zählen beispielsweise Heizsysteme, Wasserversorgungs- oder Gebäudeautomationsanlagen sowie übergreifende Maßnahmen zum Einbau der Anlagen, wie etwa Befestigungen und Brandschutzabschottungen.

Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen
Unter Außenanlagen und Freiflächen fallen alle selbständig und unabhängig des Bauwerkes herzustellenden Flächen, wie zum Beispiel Verbauflächen oder Stellplatzflächen sowie alle hierzu notwendigen Bauleistungen inklusive Lieferungen und sämtliche Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen der Außenanlagen.

Kostengruppe 600: Ausstattung und Kunstwerke
Diese Kostengruppe bezieht sich auf allgemeine und künstlerische Ausstattungen, also Möbel, Einrichtungsgegenstände und Kunstwerke, die keine besonderen Einbaumaßnahmen benötigen.

Kostengruppe 700: Baunebenkosten
Die KG 700 umfasst alle Kosten, die für den Planungsaufwand im Rahmen der Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure entstehen. Hierzu gehören auch Bauherrenaufgaben, die von Planenden oder Generalunternehmen übernommen werden.

Kostengruppe 800: Finanzierung
Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojektes bis zum Beginn der Nutzung anfallen, sind in der KG 800 geregelt. Das können Kosten zur notariellen Beglaubigung, Zinsbeträge, Zahlungsbürgschaften und Ähnliches sein.

Fachwissen zum Thema

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Kosten und Verträge

AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung

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