DIN 18534 – Innenräume richtig abdichten

Die DIN 18195 wurde überholt, in die DIN 18531-18535 aufgeteilt und um Teile ergänzt. Die Regelungen zum Abdichten von Innenräumen, welche sich in der alten Norm in den Teilen DIN 18195 1-3, 5 sowie 7-10 befanden, sind nun vereint in der neuen DIN 18534. Diese ist wie folgt gegliedert:

  • Teil 1: Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen
  • Teil 3: Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliese und Platten (AIVF)
  • Teil 4: Abdichtung mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
  • Teil 5: Abdichtung mit bahnenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-B)
  • Teil 6: Abdichtung mit plattenförmigen Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen oder Platten (AIV-P)

Wie bei den anderen DIN 18531 ff befinden sich auch hier sämtliche Regeln in Teil 1 – dieser kommt also in Kombination mit den anderen Teilen für die entsprechende Situation zur Anwendung.

Wann kommt die DIN 18534 zum Einsatz?
Bei der Planung, Wartung und Konservierung von Boden- oder Wandflächen, bei welchen die
maximale Anstauhöhe 10 Zentimeter beträgt, wird die DIN 18534 angewendet. Beispiele dafür sind: Duschanlagen, Produktions- und Gewerbeflächen, Badezimmer, gewerbliche Küchen und Bodenflächen mit Ablauf. Auch Bodenflächen von untergeordneten Verkehrsflächen (wie z.B. Kleingaragen) werden unter der Norm zusammengefasst, soweit diese nicht nach DIN 18532 geplant oder abgedichtet wurden. Die neue Leitlinie gilt allerdings nicht für wasserabweisende Oberbeläge und/oder WU-Beton.

Klassifizierung wird erneuert
Teil 1 fasst wie bei den anderen neuen Normen die Art der Abdichtung und des Untergrunds
zusammen. Wurde in der alten Norm die Intensität der Wassereinwirkung nur in „mäßig“ und „hoch“ unterteilt, wird nun in vier Bereiche differenziert:

Auch mechanische Bewegung, Riss- und Fugenbildung werden gemäß Norm unterteilt:

  • Rissklassen (R1-I bis R3-I)
  • Fugentypen (F1-I bis F3-I)
Daraus erschließen sich die nötigen Abdichtungsausführungen, mit welchen die Riss- und Fugentypen
überbrückt werden können.

Um stehendes Wasser auf den Abdichtungen und dadurch Undichtigkeit zu vermeiden, wird in der neuen Norm Wert auf ein Gefälle gelegt. Dies ist aber nicht in allen Bereichen von Abdichtungsbauteilen möglich – zum Beispiel würde dadurch die Unfallgefahr in Produktionsbereichen oder gewerblichen Küchen erhöht. Im Normalfall wird das Gefälle von den Türen weg zum Ablauf angelegt; in W3-I Bereichen ist eine Rinne im Türbereich einzuplanen.

Abdichtungen mit Bitumenbahnen

Teil 2: Bitumenbahnen in Verbindung mit Kunststoff- oder Elastomerbahnen erfüllen hohe Ansprüche. Selbst bei einer mittleren Wassereinwirkung und erhöhter Rissklasse erfüllt eine einlagige Bitumenbahn noch die Anforderungen. Bei hohen Ansprüchen (W3-I/R3-I) kann entweder eine zweilagige Bitumenbahn oder eine
Kombination aus Bitumenbahn und Kunststoff-/Elastomerbahn genutzt werden.

Teil 3: In Teil 3 gibt es Regelungen zu Abdichtungen mit flüssig zu verarbeitenden Stoffen im Verbund. Verbundstoffe hierzu sind Platten oder Fliesen. Die zu verarbeitenden Stoffe haben eine Mindesttrockenschichtdicke von

  • Kunststoff-Mörtelkombinationen: mind. 2,0 mm
  • Reaktionsharzabdichtungen: mind. 1,0 mm
  • Polymerdisperionen mind. 0,5 mm
In der Norm ist die Einhaltung der Werte durch Kontrollen gesichert – bei Wassereinwirkungsklasse
W3-I ist eine Kontrolle verpflichtend und muss dokumentiert werden.

Teil 4: Abdichtungen mit Gussasphalt oder Asphaltmastix
Mit Gussasphalt oder Asphaltmastix darf nur in bestimmten Fällen abgedichtet werden: wenn der Untergrund aus Beton nach DIN EN 1992-1-1 oder Zementestrich nach DIN 18560 besteht. Eine Abdichtung aus Gussasphalt oder Asphaltmastix erfüllt nur maximal die Anforderung W0-I und R2-I. In Kombination mit Bitumenbahnen verbessern sich die Anforderungen der jeweiligen Stoffe.

Teile 5 und 6: Bahnenförmige Abdichtungsstoffe im Verbund mit Fliesen oder Platten werden nur bis zur Anforderung W2-I in Kombination mit R1-I zugelassen. Mit entsprechenden qualifizierten Nachweisen kann eine AIV-P (Abdichtung im Verbund mit Boden-/Wandbekleidungen) jedoch auch bei höheren Rissklassen angewandt werden.

Für die Planung und Ausführung stellen die neuen Abdichtungsnormen eine Vereinfachung dar, was insbesondere an DIN 18534 deutlich wird. Viele der Regelungen waren bisher nur in Merkblättern enthalten – nun sind sie klar gegliedert und leicht auffindbar.

Bildnachweis: Architekturbüro Riegler, Böhl-Iggelheim

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