Digitale Kommunikation mit E-Vergabe

Öffentliche Ausschreibungen werden digital

Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge ist seit 18. Oktober 2018 Pflicht. Sie gilt für die gesamte Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und jedem Bieter, der sich auf ein Projekt bewirbt, das oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Diese Werte sind schnell erreicht: Für Bauaufträge liegen sie zum Beispiel bei 5.225.000 Euro, bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bei 209.000 Euro oder für Aufträge von Regierungsbehörden bei 135.000 Euro.

Die E-Vergabe gilt für die gesamte Kommunikation zwischen öffentlichem Auftraggeber und jedem Bieter, der sich auf ein Projekt bewirbt, das oberhalb der EU-Schwellenwerte liegt

Bereits 2014 wurde die E-Vergabe in der Richtlinie 2014/24/EU vorgeschrieben. Bis zum 18. April 2016 musste die Bundesregierung die EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Mit einer maximalen Übergangsfrist von 30 Monaten nach EU-Recht trat die E-Vergabe-Pflicht nun in Kraft.

Für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gelten die oben genannten Schwellenwerte ebenso wie für Bauunternehmen oder sonstige Bieter im Projekt – und damit die nun digitale Kommunikation in der Ausschreibungs-, Angebots- und Vergabephase, wenn diese Werte überschritten werden. Einen Überblick darüber, was die E-Vergabe bedeutet und ein umfassendes Glossar mit allen wichtigen Begriffen zum Thema gibt zum Beispiel die E-Vergabeplattform, auf der sich relevante und EU-weite Ausschreibungen finden lassen (s. Surftipps).

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