Die zweite Änderungsnovelle zum GEG und der Einsatz erneuerbarer Energien

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Veranstaltungszeitraum
21. August 2026
Veranstaltungsort
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Mit den Novellen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden die Anforderungen an die Energieversorgung von Gebäuden deutlich verschärft. Ein Seminar vermittelt die aktuellen Vorgaben für Neu- und Bestandsbauten und erläutert insbesondere die Erfüllungsoptionen nach § 71 GEG sowie die Anrechnungsmöglichkeiten bei der Kombination verschiedener Wärme- und Kälteversorgungssysteme. Darüber hinaus werden die wichtigsten Änderungen gegenüber dem früheren Erneuerbare-Wärme-Gesetz praxisnah vorgestellt.

Themen u. a.:

  • Übersicht der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für zu errichtende Gebäude
  • Übersicht der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude
  • Beispielhafte Erläuterung der verschiedenen „Erfülloptionen“ des Gebäudeenergiegesetzes
  • Rechnerischer Ansatz für Verrechnungsmöglichkeiten
  • Übersicht weiterer Neuerungen und Ausblick auf Förderrandbedingungen der Bundesförderung Effizienter Gebäude

Teilnahmegebühr: 320 EUR; 175 EUR für Mitglieder

Veranstalter*in: Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Fachwissen zum Thema

Für Solarenergie sieht das EEG einen jährlichen Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto) vor

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Verordnungen/​Gesetze

Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Verordnungen/​Gesetze

Gebäudeenergiegesetz GEG

Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich.

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Erneuerbare Energien

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