Denkmale & Solaranlagen

Solarleitfaden für das Land Berlin

Um die CO2-Emissionen im Bausektor zu verringern, sind verschiedene Maßnahmen unumgänglich. Ein wichtiger Baustein ist die Gewinnung erneuerbarer Energien. Dass ein guter Umgang mit Denkmälern dazu keinen Widerspruch bildet, zeigt die Publikation Denkmale & Solaranlagen – Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen des Landesdenkmalamts Berlin. Der Solarleitfaden für das Land Berlin vom Juli 2023 richtet sich an Bauwillige, Planende, Öffentlichkeit und Politik, soll aber auch Denkmalbehörden bei der Abwägung Orientierung bieten.

In Kürze dargelegt wird die Bedeutung von Denkmälern ebenso wie aktuelle klimapolitische Ziele. Klar ist: Trotz der Einzigartigkeit eines jeden Denkmals ist der Ausbau solarer Energiegewinnung notwendig – nur durch individuelle Abwägungen lassen sich Lösungen finden. Die Zielsetzung, Dächer für den Ausbau solarer Energie zu nutzen, ist richtig, doch nicht jedes Dach dafür geeignet. Was aus denkmalpflegerischer Sicht dagegen sprechen kann, und wo sich andererseits Solarmodule gut integrieren lassen, wird in Text und Bild erläutert.

Erhältliche Solarsysteme

Nach einem Überblick geeigneter und auf dem Markt erhältlicher Systeme (Solarmodule aus monokristallinen bzw. polykristallinen Zellen, Dünnschichtzellen, organische Solarzellen, Farbvarianten und transparente Solarmodule, flexible Module und Solardachbahnen, bauwerkintegrierte Photovoltaik: Solardachsteine, -schindeln und -ziegel) geht es um die Grundlagen der Installation. Diese ist für Flachdächer, Steildächer und Fassaden differenziert beschrieben. Anschließend ist der Solarthermie und Solarkollektoren, aber auch der Kombination Gründach und Photovoltaik ein Abschnitt gewidmet. Es folgen Hinweise zum Brandschutz.

Solaranlage auf Flachdach genehmigungsfähig

Die gesetzlichen Grundlagen für Berlin sind dem Beitrag „Die Bedeutung des Daches für Gebäude und Ortsbild” (S. 53) vorangestellt. Darin heißt es: „Auch Flachdächer können prägende Architekturelemente sein. In der Regel sind sie allerdings aufgrund ihrer begrenzten Sichtbarkeit wenig aufwendig gestaltet.” Stichpunktartig ist auf S. 61 aufgeführt, Solaranlagen seien „im Allgemeinen genehmigungfähig”, wenn die Anlage auf einem Flachdach installiert werde.

Es folgen Beispiele für bereits umgesetzte Solaranlagen an Denkmälern sowie Hinweise auf grundsätzlich geeignete Flächen. Die Publikation zeigt auch Ansichten von Bauwerken, deren Denkmaleigenschaft durch Solaranlagen zu stark beeinträchtigt würde: beispielsweise Dächer mit besonderer städtebaulicher, architekturhistorischer oder bautechnischer Bedeutung. Verschiedene Lösungen, um Auswirkungen der solartechnischen Aufrüstung zu minimieren, sind ebenfalls aufgeführt. Erläutert werden die Prüfkriterien der Denkmalbehörden, es gibt Hinweise zur Antragstellung, Checklisten und weiterführende Adressen.

Aus dem Inhalt:

  • Einleitung – Anliegen des Leitfadens
  • Denkmale und Klimaschutz
  • Solarenergie als Ressource
  • Solarenergienutzung am Baudenkmal I: Grundlagen
  • Solarenergienutzung am Baudenkmal II: Möglichkeiten, Bedingungen, Ausnahmen
  • Zusammenarbeit mit den Denkmalbehörden

Die farbig illustrierte, 132-seitige Publikation steht kostenfrei auf der Webseite des Landesdenkmalamtes von Berlin (siehe Surftipps) als Download zur Verfügung. -us

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