Definition Überfallmeldeanlage ÜMA

Überfallmeldeanlagen (ÜMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Überfällen dienen. (Definition nach VDE0 833-1)

Nach VDE 0833 werden Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) zusammen betrachtet. Das ist praxisorientiert, denn selbst kleine EMA haben auch die Überfallmeldelinien angeschlossen.

  • GMA der Klasse 1 erfassen Störungen und Eingriffe, sofern diese sich wie betriebliche Störungen auswirken.
  • GMA der Klasse 2 erfüllen die Anforderungen der Klasse 1 und darüber hinausgehende Anforderung, dass Eingriffe mit dem Ziel, eine Meldung zu verhindern, zu einer Meldung führen.

(Definition nach VDE 0833-2)

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