Definition Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) gehörten ursprünglich zu den Fernmeldeanlagen. GMA sollen zuverlässig Gefahren für Personen und Sachen melden. Sie bilden aus selbsttätig erfassten oder von Personen verursachten Informationen Gefahrenmeldungen, geben sie aus und erfassen Störungen. Auch die Übertragungswege (Draht oder Funk) müssen überwacht sein. Ein Versagen ist durch besondere Maßnahmen weitgehend verhindert.

Überfallmelder

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) werden unter einem Sammelbegriff geführt und bestehen aus

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA)

In der Praxis setzen sich immer mehr Anlagen durch, die alle drei Teilbereiche in einem universellen System integrieren, besonders bei großen Anlagen.

Für die Errichtung und den Betrieb von GMA sind eine Reihe von VDE- und DIN-Bestimmungen zu beachten. Die Zahl dürfte inzwischen bei 70 verschiedenen Bestimmungen liegen. Sollen zugelassene Anlagen nach VdS betrieben werden, müssen diese Anlagen über eine Typenzulassung verfügen und dürfen nur durch vom VdS zugelassenen Errichtern installiert und gewartet werden.

Bildnachweis: Tyco Integrated Systems, Näfels/CH

Fachwissen zum Thema

Brandmeldeanlagen

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Definition Einbruchmeldeanlagen EMA

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Klassifizierung GMA

Gefahrenmeldeanlagen

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Planung von GMA