De-Facto-Einbauverbot für Öl- und Gasheizungen

Die Zukunft der Wärmeerzeugung ist klimafreundlich

Öl- und Gasheizungen waren viele Jahrzehnte lang das Mittel der Wahl, doch sie sind auch eine klimabelastende und deshalb wenig zukunftsweisende Technik. Das schlägt sich jetzt auch in der Gesetzgebung nieder: Laut aktuellem Koalitionsvertrag gilt mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Neubauten ebenso wie für Bestandsbauten, dass jede neu verbaute Heizung ab dem 1. Januar 2025 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einkoppeln muss. Damit ist der Einbau einer ausschließlich auf fossilen Brennstoffen basierenden Technik künftig nicht mehr möglich.

Das Signal der Politik an die Verbraucher ist eindeutig: Die Heizung der Zukunft erzeugt Wärme klimafreundlich. Wer heute eine Heizanlage einbaut, entscheidet langfristig und würde sich bei einer Öl- oder Gasheizung für 15 bis 20 Jahre auf eine klimabelastende Technik festlegen. Auch finanziell wäre das voraussichtlich wenig sinnvoll, denn fossile Brennstoff werden sicherlich nicht günstiger. Dafür sorgt die mindestens bis zum Jahr 2025 steigende CO₂-Abgabe für fossile Brennstoffe in Verkehr und Wärme. Was also schlecht fürs Klima ist, wird teurer.

Stromkosten sollen entlastet werden

Die Alternative sind Wärmepumpen, die die Wärmeenergie aus der Umwelt nutzen, gleichzeitig aber auch Strom benötigen, um diese Wärmeenergie auf ein höheres, zur Beheizung nutzbares Energieniveau zu heben. Der daraus resultiernde höhere Strombedarf kann mit einer entsprechend ausgelegten Photovoltaikanlage gedeckt werden. Zusätzlich setzt der Gesetzgeber darauf, den Strompreis aus dem öffentlichen Netz von staatlichen Abgaben zu entlasten und damit den elektrischen Betrieb klimafreundlicher Heizsysteme attraktiver zu machen. Bereits Anfang 2022 wurde deshalb die EEG-Umlage auf Strom gesenkt, ab 2023 wird sie komplett gestrichen.

Starke Förderung von klimafreundlichem Heizen

Zurzeit wird der Umstieg auf erneuerbare Energien im Heizungskeller so stark gefördert wie noch nie: Der Staat übernimmt beispielsweise beim Einbau umweltfreundlicher Wärmepumpenheizungen im Rahmen von Sanierungen 35 Prozent der Gesamtkosten, wenn eine Gasheizung ersetzt wird. Wenn ein alter Ölbrenner gegen eine Wärmepumpe ausgetauscht wird, liegt die Förderung sogar bei 45 Prozent. Bei der Antragstellung für staatliche Leistungen helfen Fachhandwerker oder die Hersteller der klimaschonenden Heizungsanlagen, wie bspw. Stiebel Eltron. Das Holzmindener Unternehmen bietet seit über vierzig Jahren hocheffiziente Geräte zum Heizen, Erwärmen von Wasser und zum Kühlen. Der kostenlose Wärmepumpen-Angebotsservice des Herstellers hilft bei der Auswahl der passenden Wärmepumpe zeigt die voraussichtlichen Kosten an (siehe Surftipps).

Quelle: Stiebel Eltron, Holzminden

Fachwissen zum Thema

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

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Regelwerke

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Luft-Wasser-Wärmepumpe für die Außenaufstellung

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Luft/Wasser-Wärmepumpen

Das seit 1. November 2020 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) verfolgt das Ziel eines künftig möglichst sparsamen Einsatzes von Energie in Gebäuden und einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien.

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Planungsgrundlagen

Planung der Gebäudetechnik nach GEG

Prinzip einer Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Flächen-Erdkollektor

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