Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Informationen
Best Western Hotel Prisma, Neumünster
Bild: Maximilian Ludwig, Berlin
- Veranstaltungszeitraum
- 12. November 2026
- Veranstaltungsort
- Best Western Hotel Prisma, Neumünster
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz kommen zahlreiche neue Anforderungen auf Planer*innen und Energieberater*innen zu. Langfristig sollen alle neuen Gebäude keine oder nur sehr wenig Energie benötigen und keine CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursachen. Im Seminar Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geht es um die wichtigsten Änderungen und es zeigt, welche Regelungen zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird klar zwischen den Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude und an bestehende Gebäude und an Neubauten unterschieden. Die Teilnehmenden erhalten so das Handwerkszeug für ihre künftige Planungs- und Beratungspraxis nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
Inhalte:
- Nullemissionshausstandard im Neubau ab 2028 und 2030 – was bedeutet das?
- Änderung der Referenztechnik und Umstellung der Primärenergiefaktoren auf die Einheit fp,tot inklusive Erneuerbare Energien-Anteil – welche Vorteile ergeben sich für Investoren?
- Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung erneuerbarer Energien – welche Folgen ergeben sich für bestehende Heizungen?
- Nachrüstungen für Nichtwohngebäude – welche Gebäude sind betroffen?
- Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599, DIN 4108-2, DIN 4108-3 und DIN 4108-7 und Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606 (verpflichtende Ökobilanzierung des gesamten Gebäudes ab dem 1. Januar 2028 für neue Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab dem 1. Januar 2030 für alle neu zu errichtenden Gebäude)
Teilnahmegebühr: 230 EUR; 180 EUR ermäßigt
Veranstalter*in: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Fachwissen zum Thema
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