Das neue Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz

Horst-P. Schettler-Köhler

Wegweiser, Begründungen, Kommentare
Beuth Verlag, Berlin 2021
1. Auflage, 557 Seiten, A5, broschiert

Preis: 52 EUR

ISBN 978-3-410-29941-7

Seit dem 01. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz, mit dem ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen wurde. Wer also in Deutschland baut, kommt künftig am GEG nicht vorbei. Das neue Gesetz ist das Ergebnis der Anforderungen an die Harmonisierung im nationalen wie auch im europäischen Rechtsgebiet. Es führt die bisher geltenden Regelwerke Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und setzt diese gleichzeitig außer Kraft.

Wer also in Deutschland baut, kommt künftig am GEG nicht vorbei. Hier bietet das im Beuth Verlag erschienene Fachbuch Das neue Gebäudeenergiegesetz – Wegweiser, Begründungen, Kommentare von Horst.-P. Schettler-Köhler eine Hilfestellung. Einleitend wirft der Autor einen Blick auf die Vorgeschichte des Gesetzes – inklusive des gescheiterten Gesetzesentwurfs im Jahr 2016 – und stellt die Neuregelung in den Kontext der europäischen Richtlinien zum Energieeinsparrecht. Im zweiten Teil werden die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst und die alten und neuen Regelungen in praktischen Übersichten einander gegenübergestellt. Nicht zuletzt bietet das Fachbuch einen Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung und die nächste Novellierung des GEG. Der gesamte Gesetzestext ist außerdem im originalen Wortlaut enthalten.

Über den Autor
Horst-P. Schettler-Köhler ist bereits seit 1992 in die Entwicklung der Wärmeschutz- und Heizungsanlagen-Verordnungen involviert. 30 Jahre lang nun war er aktives Mitglied in mehreren Normungsgremien im Bereich der Gebäudetechnik und der Energieeffizienz von Gebäuden. Er ist Mitautor mehrerer Kommentare zu diesen Verordnungen und hat zahlreiche Fachaufsätze und Buchbeiträge zu den Themen Wärmeschutz, Energieeinsparung und Heizungstechnik sowie Normung veröffentlicht. Er war außerdem ständiges Mitglied des Redaktionsbeirates der Beuth-Zeitschrift „EnEV aktuell“. Von 2002 bis 2018 war Schettler-Köhler deutscher Vertreter in den Ausschüssen nach der Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD); unter anderem auch in dem Komitee, das von den Mitgliedstaaten zur Lenkung der europäischen Normungsaktivitäten zu dieser Richtlinie eingerichtet wurde. -tg

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Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

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