Dachrandabschlüsse
Dachrandabschlüsse werden unterschieden in
- Dachrandabschlussprofile (ein-, zwei- und mehrteilig): Sie
bestehen aus Halter, Blenden und Stützblech sowie
- Dachrandabdeckungen: Sie werden aus Metall aus mehrfach gekanteten Blechen hergestellt.
Vorschriften gemäß den Flachdachrichtlinien, Punkt 4.6:
- An Dachkanten von Dachabdichtungen ist, ausgenommen im Bereich von Dachrinnen, ein Randabschluss erforderlich.
- Hierfür sind Dachrandabschlussprofile oder Dachrandabdeckungen
geeignet.
- Die Höhe H von Dachrandabschlüssen soll bei Dachneigungen bis
5° ca. 10 cm, bei Dachneigungen über 5° ca. 5 cm über Oberfläche
Belag oder Kiesschüttung betragen. Dachrandabschlüsse müssen ein
Gefälle zur Dachseite aufweisen.
- Der äußere Schenkel von Abdeckungen oder Randprofilen soll den
oberen Rand von Putz oder Bekleidungen überlappen, und zwar bei
einer Gebäudehöhe
bis 8 m: Fmin = 5 cm
über 8 bis 20 m: Fmin = 8 cm
über 20 m: Fmin = 10 cm
- Der Überstand T von Abdeckungen oder Randprofilen muss eine
Tropfkante von mindestens 2 cm Abstand von den zu schützenden
Bauwerksteilen erhalten. Abmessung und Ausführung von
Dachrandabdeckungen und Abschlussprofilen finden Regelung in der
„Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk“.
- Dachrandabschlussprofile und Dachrandabdeckungen einschließlich
ihrer Teile und Befestigungen müssen den üblicherweise zu
erwartenden Beanspruchungen aus Windbelastung standhalten. Die
auftretenden Lasten und deren Berechnungen sind in der DIN 1055:
Einwirkungen auf Tragwerke, Blatt 4 geregelt.
- Dachrandabdeckungen sollen grundsätzlich ein deutliches Gefälle
zur Dachseite aufweisen, damit Niederschlagswasser mit den auf der
Blendenoberseite sich ablagernden Verunreinigungen ablaufen
kann.
Fachwissen zum Thema
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