Dachabdichtungsnorm DIN 18531

Gliederung, Geltungsbereich, Anwendungsklassen

Gemeinsam mit der Norm DIN 18195: Abdichtung von Bauwerken - Begriffe wurde die DIN 18531 im Juli 2017 neu definiert. Beschränkte diese sich bisher auf die Abdichtungen nicht genutzter Dächer, sind nun auch genutzte Dächer, Dachterrassen und begrünte Dachflächen enthalten. Zudem sind Bereiche aus der ehemaligen DIN 18195-5 (Balkone, Loggien und Laubengänge) ebenfalls Teil der DIN 18351: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen.

Durch die Vereinigung sämtlicher Dachbereiche soll die Anwendung der Norm vereinfacht werden. Die Leitlinie des Deutschen Instituts für Normung ist aufgegliedert in mehrere Teile:

  • Teil 1: nicht genutzte und genutzte Dächer – Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze
  • Teil 2: nicht genutzte und genutzte Dächer – Stoffe
  • Teil 3: nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung, Details
  • Teil 4: nicht genutzte und genutzte Dächer – Instandhaltung
  • Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengänge

Für welche Bereiche gilt die Norm?

Flache oder geneigte Dachflächen fallen unter DIN 18531 Teil 1, wenn sie nur für Wartungsarbeiten oder zur Pflege betreten werden. Dies zählt auch für Dächer mit extensiver Begrünung. Dachflächen mit Dachterrassen, intensiv begrünte Dächer mit einer Anstaubewässerung von bis zu 100 mm oder solche mit Gehwegen sind in Teil 2 (genutzte Dächer) zusammengefasst. Haustechnische Anlagen sowie Solaranlagen werden auch in die neue DIN 18351 einbezogen. Um Beschädigungen an den Bitumenbahnen beziehungsweise anderen Abdichtungen durch später installierte Anlagen oder Aufbauten zu verhindern, werden diese in die Regelungen für genutzte Dächer miteinbezogen.

Nicht erfasst in der neuen Leitlinie sind: wasserundurchlässige Bauteile wie zum Beispiel wasserundurchlässiger Beton oder keramische Beläge, Dachversiegelungen, Unterdächer, Dachdeckungen und Beschichtungen.

Anwendungsklasse K2 und trotzdem keine höherwertige Ausführung

Zu einem Flachdach gehört in der Regel auch ein geringes Gefälle, um die Dichtigkeit des Daches nicht zu gefährden. Hierbei wird unterteilt in die Anwendungsklassen

  • K1 Standardausführung
  • K2 höherwertige Ausführung

Bei der höherwertigen Ausführung K2 beträgt die Dachneigung mindestens zwei Prozent. Generell kann gesagt werden, dass eine größere Dachneigung bei Flachdächern mit einer höheren Qualitätsstufe einhergeht. Die Qualität der Materialien in K2 ist besser bzw. verstärkt – so zum Beispiel eine stärkere Abdichtungsschicht bei flüssigen Dachabdichtungen oder eine doppelte Lage bei der Verlegung von Polymerbitumenbahnen.

Bei einem Gefälle unter zwei Prozent muss ein Dach in jedem Fall in der Version K2 ausgeführt werden, ist aber dennoch als Standarddach (K1) gekennzeichnet, da ein Flachdach durch stehendes Wasser oder Pfützen grundsätzlich ein höheres Schadensrisiko hat. Dächer ohne Gefälle sind somit ein Sonderfall (ausgenommen es handelt sich um ein flaches, intensiv begrüntes Dach mit 100 mm Anstaubewässerung).

In Teil 3 der DIN 18531 wurde dem Phänomen des sogenannten Shatterings (to shatter = zerspringen, zersplittern) Rechnung getragen. Es bezeichnet Schäden an gealterten Dachbahnen, die aufgrund lang anhaltender Frostperioden unter extremer Spannung stehen. Schadensauslösend ist dann in der Regel eine mechanische Belastung, die eine örtliche Spannungskonzentration zur Folge hat.

Ein wichtiges Thema der aufgearbeiteten Leitlinie ist die Wartung: Teil 4 der Norm besagt, dass es kein Flachdach oder flach geneigtes Dach, keine Loggia, keinen Balkon oder Laubengang ohne entsprechende Wartung geben darf.

In Teil 5 ist der Fokus auf Balkone, Loggien und Laubengänge gerichtet, welche auch ein Gefälle von 1,5% haben sollten. Die differenzierte Betrachtung ergibt sich daraus, dass sich diese Bauteile nicht über einem bewohnten Bereich befinden dürfen. Hier wurden weitere Stoffe aufgenommen, die sich als Abdichtungen eignen, wie zum Beispiel Abdichtungen im Verbund mit Fliesen oder neue Flüssigkunststoffe – also das, was sich in der Praxis bewährt und dokumentiert ist.

Hinzu kommen Dächer aus Holzbauweise, die nicht mehr an frühere Anforderungen gebunden sind, da sie in fortschrittlicher Ausführung andere Voraussetzungen erfüllen.

Fazit: Die Anwendung der Leitlinien vereinfacht sich dadurch, dass sich die DIN 18531 nun mit allen Dachbauten befasst; zudem wurde eine Vielzahl neuer Stoffe aufgenommen. Zuständigkeitsproblemen der alten Norm wurde entgegengewirkt und die Anwender gewinnen an Sicherheit.

Bildnachweis: Architekturbüro Riegler, Böhl-Iggelheim

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