Brandschutzverglasung

Unter einer Brandschutzverglasung sind stets ganze Systeme zu verstehen, also nicht nur das eigentliche Brandschutzglas, sondern vielmehr die gesamte Konstruktion, bestehend aus dem Glas, dem Rahmen, der Dichtung und dem Befestigungsmaterial.

Brandschutzverglasungen werden in zwei Kategorien unterschieden:

  • G-Verglasungen: Sie verhindern den Flammen- und Brandgasdurchtritt entsprechend der angegebenen Zeit (z.B. G 30, G 60), die Brandhitze kann sich jedoch ausbreiten.
  • F-Verglasungen: Sie müssen neben der Rauch- und Flammendichtigkeit auch eine Übertragung des Brandherdes durch Hitzestrahlung im geforderten Zeitraum unterbinden (z.B. F 30, F 60).
Bei der Feuerwiderstandsklasse T (für Türen) gelten für die Verglasung die gleichen Forderungen wie bei der Feuerwiderstandsklasse F. Drahtglas kann z.B. als Material für eine Brandschutzverglasung verwendet werden.

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