Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung soll einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz leisten, indem diese durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen enthält allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln

  • zur Brandverhütung
  • zur Brandbekämpfung
  • zum Verhalten bei Bränden
  • zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen

Somit kann die Brandschutzordnung als eine Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.

Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:

  • Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
  • Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
  • Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut (siehe Beitrag Brandschutzhelfer).

Fachwissen zum Thema

Brandschutzhelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz

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Brandschutzhelfer

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

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Flucht-/​Rettungswege

Definition Flucht- und Rettungswege

Evakuierungshelfer

Organisatorischer BS

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Beispiel Flucht- und Rettungsplan für ein Pflegeheim

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Flucht- und Rettungsplan

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