Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung soll einen wirksamen Beitrag zum Brandschutz leisten, indem diese durch betriebsbezogene Informationen, Aufgabenbeschreibungen und Verhaltenshinweisen den betrieblichen Brandschutz nach einheitlichen Vorgaben regelt.
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen enthält allgemeine und auf bestimmte Objekte speziell zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln
- zur Brandverhütung
- zur Brandbekämpfung
- zum Verhalten bei Bränden
- zum Verhalten bei Unfällen oder sonstigen Schadenfällen
Somit kann die Brandschutzordnung als eine Betriebsanweisung für den Gefahrenfall betrachtet werden, die vorbeugende Maßnahmen, allgemeine Verhaltensregeln und spezielle Gefahrenabwehrmaßnahmen verbindlich regelt. Alle für den Brandfall relevanten Informationen und Regelungen werden mit der Brandschutzordnung durch Aushänge und regelmäßige Unterweisungen bekannt gegeben.
Die DIN 14096 sieht eine Aufteilung der Brandschutzordnung in drei Teile vor:
- Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude
des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht
mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar
ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im
Brandfall.
- Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen.
- Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut (siehe Beitrag Brandschutzhelfer).
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