Brandschutzbestimmungen für Dachdurchdringungen nach DIN 18234

Die DIN 18234: Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten ist in vier Teile gegliedert. Im ersten Teil werden Prüfverfahren für eine Brandprüfung zur Erfüllung der Norm beschrieben.

Beispiel Industriedach mit Oberlichtern und Kunststoffabdichtungsbahn
Ausführung der Dämmung eines Flachdachs mit Dämmplatten aus PIR
Kleine Durchdringung: Profilfüller in den Tiefsicken des Trapezblechs verhindern die Brandweiterleitung.

Bei profilierten flächigen Baustoffen (z.B. Trapezblech) oder zweischaligen Dächern sind Abschottungen oder Formstücke (Sickenfüller) aus nichtbrennbaren Baustoffen um Durchdringungen einzubauen. Geeignet sind Materialien, deren Brandverhalten nach der DIN 4102-1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen (Baustoffklasse A1) geprüft wurden, unter anderem:

  • Mineralfaserdämmstoffe
  • Schaumglas-Dämmstoffe
  • Schüttungen aus zementgebundenen expandieren Mineralien
Die DIN 18234 regelt auch die Anforderungen an die Entflammbarkeit und den Brennwert von Dampfsperren bei Dachschalen aus Stahltrapezprofilen. Brennbare Dampfsperren müssen mindestens normalentflammbar (Brandklasse E nach DIN EN 13501-1: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten) sein. Ihr Brennwert darf 11.600 kJ/m² nicht übersteigen.

Der zweite Teil ist eine Auflistung der zulässigen Dachaufbauten, für die ein Nachweis der Eignung erbracht wurde und die die Anforderungen nach DIN 18234-1: Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer – Brandbeanspruchung von unten – Teil 1: Geschlossene Dachflächen – Anforderungen und Prüfung erfüllen. Voraussetzung für die Begrenzung einer Brandweiterleitung im Bereich der geschlossenen Dachfläche bei unterseitiger Brandbeanspruchung durch einen Entstehungsbrand sind ausreichend standsichere Dachtragwerke und Gesamttragwerke.

Teil 3 behandelt im wesentlichen Durchdringungen, Anschlüsse und Abschlüsse von Dachflächen – Anforderungen und Prüfung. So können Wärmedämmungen um Durchdringungen in einer Mindestbreite von 50 cm und Mindestdicke von 40 mm z.B. mit folgenden Dämmstoffen ausgeführt werden:
  • Mineralfaserdämmstoffe
  • Perlite-Dämmplatte
  • Phenolharz-Hartschaum
  • Polyurethan-Hartschaum
In Teil 4 der DIN 18234 sind Durchdringungen der Dachaufbauten unterteilt in kleine Durchdringungen wie Gullys oder Lüfter, mittlere Durchdringungen wie z.B. Lichtkuppeln und große Durchdringungen wie z.B. Lichtbänder. In diesen Bereichen ist durch konstruktive Maßnahmen eine Brandweiterleitung zu behindern.

Ausführungsbeispiel
Wird beispielsweise ein geeigneter Lichtkuppel-Aufsetzkranz aus Stahl (gedämmt mit BauderPIR) unmittelbar auf die tragende Trapezblechschale aufgestellt, kann die Flächenwärmedämmung BauderPIR bis an diesen Aufsetzkranz herangeführt werden. Dies gilt für mittlere und große Durchdringungen gleichermaßen.

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