Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Arten und Funktionsweisen von RWA

Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Brandschutz: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sollen im Brandfall durch Abführung von Rauch und Wärme eine rauchfreie Schicht über dem Boden schaffen, die möglichst lange für ausreichende Sichtverhältnisse sorgt. Dadurch wird die Voraussetzung zur Rettung von Mensch und Tier sowie zur unverzüglichen Brandbekämpfung geschaffen. RWA werden unterteilt in natürlich wirkende und maschinell arbeitende Anlagen:

  • Natürlich wirkende Rauch-/Wärmeabzugsanlagen
    sind selbsttätige Öffnungen in der Dachfläche, meist lamellen- oder kuppelförmige Oberlichter oder Fenster. Werden sie ausgelöst, öffnen sich diese RWA automatisch und die Rauchgase können bedingt durch den thermischen Auftrieb nach oben ins Freie abziehen. Die Auslösung erfolgt je nach Einsatzfall manuell, über Rauchmelder, thermisch oder per Fernauslösung.

  • Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
    werden in Fällen eingesetzt, in denen natürlich wirkende RWA aus baulichen Gegebenheiten nicht anwendbar sind. Dies betrifft insbesondere Räumlichkeiten, die nicht durch Außenwände begrenzt sind oder in mehrgeschossigen Gebäuden liegen. Die Brandgase werden hierbei durch spezielle hitzebeständige Ventilatoren ins Freie abgeführt. Die Auslösung erfolgt wie bei den natürlichen RW-Anlagen auch mittels Rauchmeldern, manuell oder per Fernauslösung.
Besondere Beachtung ist bei der Entrauchung der Luftnachströmung zu schenken. Während die Rauchgase durch die RW-Anlagen entweichen, muss von außen unbelastete, saubere Luft nachströmen. Hierfür können alle nach außen führenden Öffnungen sowie eine mechanische Belüftung genutzt werden.
Für die Bemessung von natürlichen und maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gelten die DIN 18232 sowie die DIN EN 12101 zur Rauch- und Wärmefreihaltung als allgemein anerkannte Regeln der Technik.

In welcher Art und welchem Umfang diese Anlagen gefordert sind, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Meist sind sie an der obersten Stelle von Treppenhäusern in Gebäuden ab einer bestimmten Höhe vorzusehen, aber auch beispielsweise in Versammlungsstätten. Abhängig von der Gebäudeart ist vom Fachplaner in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden festzulegen, welcher Anlagentyp zum Einsatz kommen soll bzw. muss. Verschiedene Richtlinien und Technische Regeln des VdS Schadenverhütung behandeln Produkte und Systeme zur Entrauchung.

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