Brandschutz: Leitungen, Kanäle und Auslässe

Absperreinrichtungen

Verlaufen Lüftungskanäle oder Kaltwasser-/Kältemittelleitungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen, so sind an diesen Wand- und Deckendurchdringungen besondere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Brandschutzqualität erforderlich. In der Regel werden selbständig schließende Absperrvorrichtungen an den betreffenden Stellen eingebaut, die mindestens dieselbe Feuerwiderstandsdauer aufweisen wie die Wand bzw. Decke. In besonderen Fällen werden die Leitungen selbst aus feuerbeständigen Materialien hergestellt. Solche Leitungen werden z.B. bei Anlagen mit Entrauchungsfunktion eingesetzt oder wenn für Absperreinrichtungen zu wenig Platz ist und eine spätere Revisionsmöglichkeit unmöglich ist.

Brandschutzmaßnahmen bei Be-/Entlüftungskanäle, Luftauslässe

In Lüftungskanälen aus Blech oder Kunststoff, die durch Brandwände/Decken verlaufen, werden Brandschutzklappen oder Flügelklappen eingesetzt. Bei Hitzeeinwirkung schließt eine durch Federn vorgespannte Klappe vollständig und absolut feuerbeständig den Kanalquerschnitt ab und sichert damit die Brandschutzqualität des durchdrungenen Bauteils. Auch die eigentliche Luftein-/Austrittsöffnung im Raum kann als brandschutztechnisches Element ausgeführt sein. Solche Brandschutzventile finden vor allem in abgehängten Decken mit Brandschutzqualitäten ihre Anwendung. Die Wirkungsweise ist vergleichbar mit der von Brandschutzklappen.

Brandschutzklappe als Absperrvorrichtung von Brandabschnitten in Lüftungsleitungen
Bei entsprechender Hitzeeinwirkung verschließt der Brandschutzeinsatz den Ablaufstutzen des Bodeneinlaufs, die weitere Verbreitung von Gasen und Rauch wird auf diese Weise verhindert

Brandschutzmaßnahmen bei Kaltwasser- und Kältemittelleitungen
Bei Rohrleitungen aus nicht brennbaren Materialien sind Wand- und Deckendurchführungen mit Brandschutzanforderungen einfach ausführbar. Im Bereich der Rohrdurchführung ist lediglich eine Dämmung der Rohre aus nichtbrennbarem Material, z.B. Mineralwolle oder Schaumglas erforderlich. Bei Rohren aus brennbaren Materialien, insbesondere bei Kunststoffrohren, ist bei jeder Bauteildurchdringung mit Brandschutzanforderung eine Absperreinrichtung erforderlich, die im Brandfall selbsttätig schließt. Die Absperreinrichtungen werden an der Wand/Decke angebracht und umschließen die Rohrleitung vollständig. Bei Hitzeinwirkung durch einen Brand quellen spezielle Materialien auf, durchtrennen unwiederbringlich die Rohrleitungen und verschließen die Wandöffnungen brandbeständig.

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