Brandabschottung von Abflussrohren

Mineralwolle-Set aus Muffenrohrschale und Manschette für Mischsysteme

Seit dem 01.01.2013 dürfen nach einem Beschluss des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für die Abschottung von Mischinstallationen aus nichtbrennbaren und brennbaren Abflussrohren nur noch Systeme mit einer Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) verwendet werden. Abschottungen, die lediglich über ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) verfügen, dürfen ab diesem Jahr nicht mehr eingebaut werden. Der Hersteller Rockwool bietet zur Abschottung von Mischinstallationen das Conlit SML-Set mit Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung an.

Die Manschette (rot) wird zur Sicherung des Kunststoffabzweiges am Fallstrang auf dem Kunststoffrohr angebracht
1 Massivdecke, 2 Gussrohr, 3 Gussabzweig, 4 Verbinder, 5 Muffenrohrschale, 6 Verbinder, 7 Kunststoffrohr, 8 Rohrschelle, 9 Manschette, 10 Mörtel/Beton, 11 Vorwand
6 Verbinder, 7 Kunststoffrohr, 8 Rohrschelle, 9 Manschette, 11 Vorwand

Obwohl SML-Gussabwasserleitungen selbst nichtbrennbar sind, erfordert der vorbeugende Brandschutz für sie eine brandsichere Abschottung, wenn sie durch Wände und Decken geführt werden, die einen Feuerwiderstand (R30 bis R90) aufweisen müssen. Dies gilt insbesondere für Mischinstallationen, bei denen Kunststoffrohre an gusseiserne Fallleitungen anschließen. Die Abschottung besteht aus einer Muffenrohrschale aus Mineralwolle mit einer Länge von 250 mm und einer Dämmstärke von 25 mm sowie einer Manschette, die einen Verschluss des Kunststoffabzweigrohres im Brandfall gewährleistet. Die Muffenrohrschale ist nicht brennbar (A2) und wird in der Deckenebene um den Guss-Fallstrang gelegt. Sie wirkt gleichzeitig dampfbremsend, schallentkoppelnd und wärmedämmend. Die Manschette besteht aus einem dünnen Stahlblechmantel mit intumeszenter Einlage, die im Brandfall aufschäumt, und wird zur Sicherung des Kunststoffabzweiges am Fallstrang auf dem Kunststoffrohr angebracht.

Hersteller: Rockwool, Gladbeck

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Nach deutschem Baurecht müssen die im Bauwesen verwendeten Produkte den technischen Regeln der MVV TB entsprechen.

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