Blitzschutz

Alle Maßnahmen zum gefahrlosen Ableiten von Blitzströmen und deren Ableitung zur Erde werden als Blitzschutz bezeichnet. Nach § 46 der Musterbauordnung (MBO) und den Bauordnungen der Länder sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Höhe, Bauart oder Nutzung ein Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

Blitzableiter bei einem traditionellen Schwarzwald-Haus mit Holzschindeln
Blitzableiter bei einem traditionellen Schwarzwald-Haus mit Holzschindeln

Die Anforderungen regelt die Normenreihe DIN EN 623051 (VDE 0185) Blitzschutz. Sie stellt ein Gesamtkonzept zum Blitzschutz dar und berücksichtigt die Gefährdung, die Schadensursachen, die zu schützenden Objekte und die Schutzmaßnahmen. Die Reihe gliedert sich in folgende Teile:

  • Teil 1: Allgemeine Grundsätze für den Blitzschutz von baulichen Anlagen und für Personen
  • Teil 2: Verfahren für die Abschätzung des Risikos physikalischer Schäden und der Lebensgefahr mit nationalen Besonderheiten
  • Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen mit nationalen Besonderheiten
  • Teil 4: Schutz von baulichen Anlagen mit elektrischen und elektronischen Systemen

1) DIN EN 62305; VDE 0185-305:2011-10 Normenreihe Blitzschutz

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