Biegeradien bei Kabeln und Leitungen
Regelwerke für den Richtungswechsel
Für die Verlegung von Kabeln und Leitungen gilt die DIN VDE 0100-520: Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen. Kabel und Leitungen verlaufen jedoch selten nur geradeaus: Sie müssen um Ecken oder zu verschiedenen Auslässen bzw. Installationsdosen geführt werden – und das in Bögen mit den richtigen Biegeradien. Für Verlegungen mit Richtungsänderungen bzw. Biegungen gelten zusätzlich zur DIN VDE 0100-520 weitere kabelbezogene Produkt- und Herstellernormen, die der Vielfalt der Kabeltypen besser gerecht werden. Alle genannten Biegeradien beziehen sich immer auf die innere Seite der Biegung.
Entscheidend sind dabei die kleinsten erlaubten Biegeradien, denn nur so bleiben die elektrische und mechanische Funktion des Kabels oder der Leitung erhalten. Ein zu kleiner Biegeradius kann Adern beschädigen, Isolierungen schwächen und Schirmungen deformieren. Bei Datenleitungen verschlechtert sich dadurch die Übertragungsqualität, und insgesamt sinkt die Lebensdauer der Kabel und Leitungen.
Kabel
Kabel verlegt man vor allem im Erdreich, unter Wasser, im Freien oder in Industrieumgebungen. Dabei sind zwei Zustände zu unterscheiden: das Kabel während der Verlegung, wenn es zurechtgebogen, gezogen und mechanisch beansprucht wird, sowie das bereits verlegte Kabel, das im Regelfall einmal montiert ruhig und fest mit einem Bauteil verbunden ist und sich nicht mehr bewegt. Nach DIN VDE 0276-603: Verteilerkabel mit Nennspannung 0,6/1 kV (bezieht sich auf Starkstromkabel NYY, NYCWY unterirdisch im Erdreich verlegt) beträgt der zulässige Biegeradius beim Verlegen der Kabel NYY oder NYCWY bei Einadrigkeit das 15-fache, bei Mehradrigkeit das 12-fache des Kabeldurchmessers. Der Biegeradius des montierten Kabels ist in der Regel kleiner als bei der Verlegung. In der Praxis bedeutet das: Die Kabel werden zunächst nur vorsichtig gebogen, an die richtige Position gezogen und geschoben, bevor sie anschließend in ihre endgültige Biegeform gebracht und befestigt werden.
Unter bestimmten Bedingungen darf der Biegeradius einmalig auf die Hälfte verringert werden, sofern die Herstellervorgaben dies erlauben. Erwärmt man kalte Kabel auf Raumtemperatur, werden sie flexibler und die mechanische Beanspruchung beim Biegen sinkt. Auch das Biegen über eine Schablone verhindert zu große Dehnungen, die zu Rissen führen können. Die Reduktion des Biegeradius darf nur einmal durchgeführt werden, es können also nicht verschiedene Verfahren kombiniert werden.
Der waagerechte Abstand zwischen den Befestigungsmitteln eines Kabels sollte üblicherweise 80 cm nicht überschreiten, der senkrechte Abstand maximal 1,5 m betragen. Die tatsächlich zulässigen Befestigungsabstände richten sich allerdings nach Kabeltyp, Verlegeart und Herstellerangaben.
Leitungen
Leitungen wie NYM oder H05VV-F verlegt man hauptsächlich innerhalb von Gebäuden, nicht dauerhaft im Erdreich oder Wasser. Nach DIN EN 50565-1 (VDE 0298-565-1): Kabel und Leitungen – Leitfaden für die Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen mit einer Nennspannung nicht über 450/750 V (U0/U) gelten für Leitungen andere Werte als für Kabel. Der Biegeradius hängt davon ab, ob die Leitung starre oder flexible Leiter besitzt und ob Leitungen mit flexiblen Leitern fest oder flexibel verlegt werden. Ein kleinerer Biegeradius durch Erwärmen beim Biegen ist hier nicht erlaubt. Leitungstypen mit Gummiisolierung wie H07RN-F haben kleinere zulässige Biegeradien als PVC-isolierte Leitungen und werden daher gesondert in DIN EN 50525-2-21: Kabel und Leitungen – Starkstromleitungen mit Nennspannungen bis 450/750 V (U0/U) geregelt.
Die in der Tabelle genannten Normwerte sind Mindestanforderungen. Herstellerangaben können strengere Biegeradien vorschreiben und haben Vorrang vor den Normwerten. Die Abstände zwischen den Befestigungspunkten sind bei Leitungen ähnlich festgelegt wie bei Kabeln. Vor und hinter einer Biegung sollte eine Befestigung im Abstand von ca. 5 cm montiert werden.
Datenleitungen
Die Biegeradien für Datenleitungen regeln die herstellerspezifischen Datenblätter. Fehlen diese, gelten die normativen Angaben der DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2): Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung. Herstellerangaben haben Vorrang vor allgemeinen Normwerten, da die zulässigen Biegeradien stark vom jeweiligen Leitungstyp und dessen Konstruktion abhängen. Falsche Biegeradien können die Übertragungsqualität dauerhaft beeinträchtigen oder das Kabel mechanisch beschädigen.
In dieser Tabelle sind beispielhaft die Biegeradien für die drei in der Gebäude- und Kommunikationstechnik am häufigsten verwendeten Datenleitungstypen aufgeführt: für Twisted-Pair-Kabel, die üblicherweise in Gebäudekommunikationssystemen genutzt werden (verdrillte Aderpaare aus Kupfer), für Koaxialkabel, die für einen TV-Satellitenanschluss zum Einsatz kommen, und für Lichtwellenleiter bzw. Glasfaserkabel. Bei Glasfaserkabeln wird zudem zwischen der Verlegung selbst und dem eingebauten Kabel unterschieden – auch hier gelten unterschiedliche zulässige Biegeradien.
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