Bevorratungsfähige Brennstoffe

Allgemeines

Wenn Wärmeerzeuger mit bevorratungsfähigen Brennstoffen wie z.B. Heizöl, Flüssiggas, Holz, Pellets, Briketts oder Kohle betrieben werden, sind entsprechende Brennstofflagerstätten erforderlich. Je nach Brennstoffart gelten eine Reihe von Bestimmungen.

Lagerräume für nicht leitungsgebundene Brennstoffe sollten in unmittelbarer Nähe der Heizzentrale angeordnet sein. Deren Größe ist vom Wärmebedarf des zu beheizenden Objektes, von der Brennstoffart sowie von den Anfuhrmöglichkeiten abhängig. Brennstofflagerräume sollten frühzeitig in die Planung von Heizzentralen einbezogen werden.

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