Betrieblicher Brandschutz in der Praxis

DGUV-Information 205-001

Der betriebliche Brandschutz ist ein oft unterschätzter und deshalb vernachlässigter Aspekt des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes. Im Durchschnitt gibt es jährlich knapp 2.000 Arbeitsunfälle, deren Ursache ein Brand oder eine Explosion ist. Nicht nur die Folgen für Arbeitnehmende durch Brandverletzungen können fatal sein, auch die für das Unternehmen selbst: Nach größeren Bränden musste jedes zweite Unternehmen Insolvenz anmelden.

Um für das Thema des betrieblichen Brandschutzes zu sensibilisieren, und fundierte Informationen kompakt verfügbar zu machen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung die DGUV Information Betrieblicher Brandschutz in der Praxis erstellt.

Die gesetzliche Verpflichtung, Aspekte des betrieblichen Brandschutzes zu berücksichtigen, ergibt sich zunächst aus § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchuG). Demnach sind durch eine Gefährdungsbeurteilung Brandereignisse zu berücksichtigen. Die Verantwortung für den Betrieblichen Brandschutz obliegt grundsätzlich dem Unternehmen – auch wenn die Mitarbeiter und deren Schulung bzw. Sensibilisierung dabei eine bedeutende Rolle spielen. Die Argumentation von (insbesondere kleineren) Unternehmen, dass es seit vielen Jahren im Betrieb zu keinem Brand gekommen ist und deshalb der betriebliche Brandschutz vernachlässigt wurde, ist leider keine Ausnahme. Die Haltung der Gerichte dazu ist deutlich: nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987) entspricht es der Lebenserfahrung, dass jederzeit mit einem Brandereignis zu rechnen ist. Dies innerhalb eines Betriebes nicht zu berücksichtigen, sei grob fahrlässig.

Die Broschüre bildet das Spektrum des betrieblichen Brandschutzes ab: von der Organisation (Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer) über Grundsätzliches zu Bränden, Explosionen und deren Entstehung bis hin zum baulichen (Brandverhalten von Stoffen und Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte, Ex-Bereiche) und technischen Brandschutz (Brandentdeckungs- und Alarmierungssysteme, Löscheinrichtungen) sowie dem abwehrendem Brandschutz als Ersthelfer/-in und dem Verhalten im Brandfall. Abschließend beinhaltet der Leitfaden eine Übersicht der gesetzlichen Grundlagen und technischen Regelwerke.

Die 68-seitige Publikation ist allen Architekturschaffenden und Planenden zu empfehlen, nicht nur innerhalb von Unternehmen und Betrieben. Sie steht als kostenfreie Pdf-Datei zum Download auf der Webseite der DGUV zu Verfügung; das Printexemplar ist für 6,11 EUR zzgl. Versandkosten erhältlich (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Handfeuermelder werden an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppenräumen angeordnet.

Handfeuermelder werden an allen Ausgängen und an den Zugängen zu den Fluchttreppenräumen angeordnet.

Brandmeldeanlagen

Auswahl und Anordnung von Brandmeldern

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

Brandschutzhelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz

Brandschutzhelfer übernehmen organisatorische, vorbeugende oder abwehrende Aufgaben im Brandschutz

Organisatorischer BS

Brandschutzhelfer

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Grundlagen

Explosionsgefährdete Bereiche

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

Grundlagen

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com