Bestandsschutz

Bestandsschutz im Bereich des Baurechts bezeichnet den rechtlichen Schutz eines bestehenden, legal errichteten Bauwerks oder einer bestehenden Nutzung vor nachträglichen Änderungen in der Rechtslage, die das Bauwerk oder die Nutzung verbieten oder einschränken würden. Das bedeutet, dass ein Gebäude oder eine Nutzung, die zum Zeitpunkt der Errichtung bzw. Aufnahme den geltenden Bauvorschriften entsprach, auch dann weiterbestehen dürfen, wenn sich die rechtlichen Rahmenbedingungen später ändern.

Dies gilt sowohl für eine formelle wie auch eine materielle Legalität.

„Formelle Legalität” bedeutet, dass in der Vergangenheit eine wirksame Genehmigung erteilt wurde, sei es zur Errichtung oder auch nur zur Nutzung einer baulichen Anlage. Das gilt auch dann, wenn die Genehmigung rechtswidrig war und deshalb nicht hätte erteilt werden dürfen. Denn auch rechtswidrige Baugenehmigungen sind wirksam, solange sie nicht aufgehoben werden.

„Materielle Legalität” bedeutet, dass die Anlage oder ihre Nutzung zum Zeitpunkt ihrer Errichtung beziehungsweise ihrer Nutzungsaufnahme (lediglich) materiell legal waren. Das heißt, dass auf Grundlage des damals gültigen Rechts eine Genehmigung hätte erteilt werden können. Dasselbe gilt, wenn keine Genehmigung erforderlich war und die Anlage in Übereinstimmung mit dem damaligen materiellen Recht errichtet wurde.

Vor diesem Hintergrund wird klar: Bestandsschutz gilt nicht für rechtswidrige bauliche Anlagen – allein durch ihre bloße Existenz werden diese niemals legal. Allerdings ist der Bestandsschutz nicht absolut, er kann zum Beispiel durch Maßnahmen des Umweltschutzes, durch bauliche Veränderungen, insbesondere durch Nutzungsänderungen oder durch den Abriss entfallen.

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