Beleuchtungsstärke

Die wichtigste Einheit aus einer Reihe von Begriffen zur Lichtplanung ist die Beleuchtungsstärke. Alle gesetzlichen Vorschriften, z.B. über die Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder anderen Aufenthaltsorten, beziehen sich im Wesentlichen auf sie. Die Beleuchtungsstärke ist der Quotient aus dem auf eine Fläche auftreffenden Lichtstrom (lm) und der beleuchteten Fläche. Sie wird in lux (lx) oder lumen pro Quadratmeter (lm/m²) gemessen.

Zusammenhang von Beleuchtungsstärke, Lichtstrom und Leuchtdichte
Luxmeter für die Messung der Beleuchtungsstärke

Die maximale Horizontalbeleuchtungsstärke im Freien kann bei klarem Himmel an einem Sommertag bis zu 100.000 lx betragen. Ist der Himmel bedeckt, liegt die Beleuchtungsstärke – je nach Wetterlage – zwischen 5.000 bis 10.000 lx. Das menschliche Auge ist für einen sehr weiten Bereich von Beleuchtungsstärken empfindlich: Von einigen wenigen Lux bei Mondlicht bis zu den genannten 100.000 Lux in der sommerlichen Mittagssonne.

Die einzuhaltenden Nennbeleuchtungsstärken sind in der DIN 5035, in der EN 12464 sowie in den Arbeitsstättenrichtlinien festgehalten und unterscheiden sich je nach Nutzung des Gebäudes. Für Büroarbeitsplätze werden, je nach Art der Arbeit und Art des Büroraums (Gruppen- oder Einzelbüro), zwischen 300 lx (einfache Arbeiten), 500 lx (allgemeine Arbeiten, EDV) und 1.000 lx (Zeichenbüros) auf der Arbeitsfläche empfohlen.

Quelle: D. Haas-Arndt, F. Ranft; „Tageslichttechnik in Gebäuden“

Fachwissen zum Thema

Richtlinien/​Verordnungen

Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien

Der Lichtstrom gibt die gesamte Lichtmenge an, die von einer Lichtquelle in alle Richtungen abgestrahlt wird

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Lichttechnische Größen

Lichtstrom