Begeh- und befahrbare Gründächer
Neben einer Begrünung lassen sich Flachdächer auch als Aufenthaltsorte mit Wegen und Sitzgelegenheiten gestalten oder als Spiel- und Sportflächen nutzen. Tiefgaragendecken werden zudem oft befahrbar ausgeführt.
Bei der Planung und Ausführung begeh- und befahrbarer Dächer sind einige Punkte zu berücksichtigen. So müssen zunächst die statischen Voraussetzungen gegeben sein. Zwingend erforderlich ist eine Absturzsicherung, außerdem eine gut funktionierende Entwässerung, ein Mindestgefälle von 2 – 3%, die Verwendung eines druckbelastbaren Wärmedämmstoffs und die Trennung (mittels Trennlage) von Abdichtung und Dämmung. Darüber hinaus muss der Bodenbelag verkehrssicher und rutschfest sein.
Statik
Grundsätzlich müssen alle begeh- und befahrbaren Dächer die statischen Voraussetzungen für die jeweilige Nutzung erfüllen. Neben den Eigenlasten der Dachaufbauten sind die entsprechenden Verkehrslasten zu berücksichtigen. Bei begehbaren Dächern und Dachterrassen beispielsweise wird eine Flächenlast von 4,0 kN/m² angesetzt, also 400 kg pro m². Bei befahrbaren Dachflächen kommen zu den Eigenlasten der Fahrzeuge Horizontalkräfte durch Beschleunigungs-, Lenk- und Bremsvorgänge hinzu.
Absturzsicherung
Für die Sicherheit von Personen auf genutzten Dächern mit Dachgärten oder -terrassen sind ortsfeste Umwehrungen erforderlich. Das kann eine mit dem Bauwerk errichtete, mindestens einen Meter hohe, umlaufende Brüstung sein oder ein Geländer, das mit dem Bauwerk fest verbunden ist. Die Auswahl der Absturzsicherung hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab sowie der Lage des Gebäudes und seiner Höhe (Windzone). Bei temporärem Aufenthalt von Personen zwecks Pflege, Wartung und Instandsetzung eines Gründachs sind ebenfalls Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Bodenbeläge
Als Bodenbeläge für genutzte Dächer eignen sich beispielsweise Kies, Natur- oder Naturwerksteinplatten, frostsichere keramische Platten, Asphalt, Gummigranulat, Holzdielen oder Betonplatten, die im Mörtelbett, auf Stelzlagern oder im Split-/Kiesbett verlegt werden können. Bei Bodenbelägen auf Stelzlagern ist darauf zu achten, dass kein Vegetationssubstrat unter den Belag gelangt. Auf Tiefgaragendecken kommen in der Regel Pflastersteine, Verbundpflaster oder Rasengittersteine infrage, asphaltierte Flächen benötigen ausreichend hitzebeständige Unterbauten. Zum Schutz von Abdichtungen und Wärmedämmung sollten bei befahrbaren Dächern Druckverteilungsplatten eingesetzt werden, die entweder unterhalb des oberen Belags angeordnet oder als dieser ausgeführt sein können.
Entwässerung
Bei allen Ausführungen begeh- und befahrbarer Dachflächen ist zu gewährleisten, dass keine Feuchtigkeit in die Konstruktion gelangt. Neben der Einhaltung eines Mindestgefälles von 2% ist die Abdichtung vor Beschädigungen zu schützen. Zu diesem Zweck werden mehrlagige Trennschichten oberhalb der Abdichtung angeordnet. Zudem ist darauf zu achten, dass die Begrünung die Entwässerungseinrichtungen nicht blockiert. Wenn möglich, sollte eine Dränschicht vorgesehen werden, die für eine zuverlässige Ableitung des Wassers in die Dachabläufe sorgt.
Gedämmte und ungedämmte Dächer
Begeh- und befahrbare Gründächer sind auf ungedämmten Dachkonstruktionen (z.B. Parkhäusern), auf Warm- und Umkehrdächern möglich. Umkehrdächer eignen sich allerdings nur, wenn keine großen Lasten z.B. durch sehr schwere Fahrzeuge zu erwarten sind. Diese würden zu Schäden an den ohnehin hoch beanspruchten Dachabdichtungen führen, die beim Umkehrdach unterhalb der Dämmung liegen.
Regelschichtenaufbau begeh- und befahrbarer Dächer
- Trennschicht
- Schutzschicht
- Dränschicht
- Filterschicht
- Tragschicht
- Bettung
- Deckschicht
Fachwissen zum Thema
Bauwerke zum Thema
Optigrün international AG | Kontakt +49 7576 772-0 | www.optigruen.de