Baustoffklassen von Kabeln und Leitungen
Materialwahl bei Elektroinstallationen
Die Wahl der passenden Kabel und Leitungen ist abhängig von verschiedenen Faktoren: der Nutzung, dem Strombedarf der Anschlussgeräte, den Raumanforderungen und Umgebungsbedingungen, der Installationsart und den brandschutztechnischen Anforderungen. Geeignete Installationen müssen daher nicht nur den elektrischen Anforderungen genügen, sondern auch die spezifischen Sicherheits- und Brandschutzbedingungen erfüllen. Besonders in feuergefährdeten Bereichen oder bei sicherheitsrelevanten Stromkreisen entscheidet die richtige Materialwahl darüber, ob die Installation im Brandfall zuverlässig funktioniert und Schäden begrenzt bleiben.
Relevante Normen
Grundlage für die Bewertung des Materials ist unter anderem die DIN 4102-12: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 12: Kabel – Brandverhalten unter Brandbedingungen. Zusätzlich gelten die Schutzmaßnahmen und Anforderungen der DIN VDE 0100-420: Errichten von Niederspannungsanlagen – Schutz gegen thermische Auswirkungen, der DIN VDE 0100-718: Errichten von Niederspannungsanlagen – Sicherheitsbeleuchtung und der EN 50200: Prüfung von Kabeln unter Brandbedingungen – Funktionserhalt.
Anforderungen für sicherheitsrelevante und feuergefährdete Bereiche
Besondere Anforderungen gelten bei Stromkreisen für Sicherheitszwecke. Dazu zählen zum Beispiel Notbeleuchtungen bei Rettungswegen, Brandmeldeanlagen oder Feuerwehraufzüge. In diesen Fällen sind Kabel und Leitungen erforderlich, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens einer Stunde (F60) oder höher haben. Produzierende und verarbeitende Betriebe lagern viel brennbares Material und sind oft feuergefährdet. Hier müssen Kabel und Leitungen aus nicht flammausbreitendem Material bestehen oder geschützt in nicht brennbaren Kabelkanälen liegen. Installationen sind so anzuordnen, dass sie auch bei Überhitzung keine brennbaren Materialien entzünden und dass ein möglicher Kabelbrand nicht auf andere Bauteile oder gelagerte Stoffe übergreifen kann (siehe DIN VDE 0100-420 / -718).
Materialverhalten im Brandfall
Üblich sind im Innenraum ummantelte PVC-Leitungen des Typs NYM, im Außenraum PVC-Erdkabel des Typs NYY. Beide Leitungstypen sind nicht flammausbreitend, allerdings enthält PVC Chlor – einen halogenen Stoff, der im Brandfall giftigen Rauch entwickelt. Halogenfreie Leitungen entwickeln dagegen weniger dichten Rauch mit geringeren toxischen Belastungen und ohne säurehaltige, materialzersetzende Gase. Halogenfreie Leitungen des Typs NHXMH haben also ein geringeres Risiko im Brandfall und sind daher geeignet für Räume mit höheren Brandschutzauflagen wie bei öffentlichen Bauten.
Baustoffklassen
Kabel und Leitungen für Energieversorgung, Steuerung und Kommunikation in Gebäuden sind entsprechend ihres Brandverhaltens (Flammausbreitung und Wärmeentwicklung) nach europäischen Baustoffklassen (Euroklassen) zugeordnet. Diese stehen in der DIN EN 13501-6: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten – Teil 6: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Starkstromkabeln und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabeln. Entsprechend müssen die Hersteller der Kabel und Leitungen ihre Produkte normgerecht prüfen, bewerten und verbindlich in Baustoffklassen einordnen.
Kabel mit der Kennzeichnung ACA (CA von cable) sind nicht brennbar und erfüllen höchste Sicherheitsanforderungen. Dagegen sind Kabel mit der Kennzeichnung FCA leicht brennbar und erfüllen damit keine Sicherheitsanforderungen. Die Baustoffklassen werden bei Kabeln und Leitungen mit zusätzlichen Angaben versehen, die Hinweise zur Rauchentwicklung, Säureentwicklung, Korrosivität und brennendem Abtropfen geben.
Wichtig: Für den Verband der deutschen Elektroindustrie und Digitalindustrie (ZVEI) sind mit den Baustoffklassen (Brandklassen, Euroklassen) B2CA, CCA und ECA die meisten Anwendungsfälle für Bauwerke in Deutschland abgedeckt.
Baustoffklassen nach Gebäudearten
Schutzziele, wie zum Beispiel schwer entflammbar, geringe Rauchentwicklung oder geeignet für Rettungswege, werden von den Landesbauordnungen (LBO), der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) oder von Sonderbauverordnungen vorgegeben. Die Erfüllung dieser Schutzziele erfolgt u. a. über Kabel und Leitungen der genannten Baustoffklassen. Je nach Gebäudeart und Gebäudenutzung und den damit verbundenen Sicherheits- und Brandschutzanforderungen sind Kabel und Leitungen mit bestimmten Baustoffklassen zu verlegen. Für Fluchtwege, Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen gelten die höchsten Anforderungen: Hier wird die Brandklasse B2CA s1d1a1 empfohlen, also halogenfreie Leitungen mit geringer Rauchentwicklung, nur geringem und kurzem Abtropfverhalten und niedrigem Säuregehalt. Für niedrige Wohngebäude wie Einfamilienhäuser dürfen weiterhin übliche Leitungen mit PVC (wie NYM und NYY) eingesetzt werden.
Die Zuordnungen in Tabelle 4 sind als Vorschläge zu sehen, da erst bei der baulichen Planung die wirkliche Nutzung des Gebäudes bzw. der Räumlichkeit bekannt ist und dies Einfluss auf die Festlegung der Kabel und Leitungen hinsichtlich deren Baustoffklasse hat.
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