Bauaufzüge

Insbesondere bei hohen Gebäuden beschleunigen Bau- oder Gerüstaufzüge die Arbeit und machen sie zugleich leichter und sicherer. Es gibt sie in verschiedenen Varianten und Größen, die für den An- und Abtransport von Schalungs-, Bau- und Gerüstmaterial geeignet sind – und manchmal auch für den Transport von Personal.

Ein Aufzug ist ab einer Gerüsthöhe von mehr als 14 m erforderlich.
Je nach Größe und Hubsystem verfügen die Aufzüge über mehrere Masten.
Gerüstaufzüge und Arbeitsbühnen für den An- und Abtransport mit dem Kran

Einsatzgebiete

Im Fachjargon wird allgemein von Bauaufzügen gesprochen, wenn es sich um Arbeitsmittel handelt, die zum Vertikaltransport von Material und/oder Beschäftigten gedacht sind. Gemäß der 2023 aktualisierten DGUV Information 201-011 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind sie in folgenden Fällen erforderlich:

  • bei einer Gerüsthöhe (Belaghöhe über Aufstellfläche) von mehr als drei Gerüstlagen, außer bei Einfamilienhäusern, Gebäudeklasse 1a oder 2
  • bei einer Längenabwicklung des Gerüsts bis 10 m und einer Gerüsthöhe von mehr als 14 m

Dabei können Bauaufzüge zum Einsatz kommen, aber auch Krane und hand- oder motorbetriebene Seilrollenaufzüge. Normativ geregelt sind Bauaufzüge durch die DIN EN 12158: Bauaufzüge für den Materialtransport (Teil 1 und 2) sowie die DIN EN 12159: Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung mit senkrecht geführten Fahrkörben. Weitere Hinweise enthalten die Dokumente B 141 bis B 149, die die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) herausgibt.

Varianten

Sowohl die BG BAU und die DGUV als auch die DIN-Normen unterscheiden Bauaufzüge von den deutlich größeren und schwerfälligeren Transportbühnen. Diese bieten genug Platz für Material und Personal zugleich und empfehlen sich für Fassadenarbeiten. Im Gegensatz dazu sind Bauaufzüge in der Regel darauf ausgelegt, kleinere Mengen Baumaterial oder ein bis zwei Personen zu transportieren. Sie können auch an schwer zugänglicheren Baustellen das Arbeiten sicherer machen – oder überhaupt erst ermöglichen. Vielfältig sind die Lösungen, die die BG BAU in ihren Sicherheitshinweisen berücksichtigt:

  • Schwenkarmaufzüge (siehe B 141)
  • Anlegeaufzüge (siehe B 142)
  • Anstellaufzüge zum Lastentransport (siehe B 143)
  • Seilrollenaufzüge beim Turm- und Schornsteinbau (siehe B 144)
  • Bauaufzüge mit Personenbeförderung (siehe B 145)
  • Personenförderkörbe (siehe B 146)
  • Arbeitskörbe, Arbeitssitze, Arbeitsbühnen (siehe B 147)
  • Handbetriebene Arbeitssitze (siehe B 148)
  • Fassadenbefahranlagen (siehe B 149)

Bestandteile und Funktionsweise

Zu einem Bau- bzw. Gerüstaufzug gehören üblicherweise:

  • eine auf dem Boden stehende Grundeinheit mit nivellierbarem Fußteil (Grundrahmen), Antriebseinheit, Kabeltonne, Schaltkasten (zur Steuerung) und Grundmast
  • ein am Gerüst verankerter Mast mit Zahnstange (es gibt aber auch Systeme mit mehreren Masten und anderen Hubmechanismen)
  • ein Lastaufnahmemittel (meist ein Fahrkorb/Transportkorb oder eine Bühne)

Da sie sehr schwer ist, muss die Grundeinheit etwa mit einem Gabelstapler positioniert werden. Bei kleinen Aufzügen reicht bereits eine Aufstellfläche von 1,5 x 1,5 m aus. Der Fahrkorb wird an die Antriebseinheit gekoppelt. Diese verfügt beispielsweise Ritzel, mit denen sie eine am Mast befestigte Zahnstange hochklettert, wobei die Bewegung vom Boden aus gesteuert wird. Je nach Modell beträgt die Hubgeschwindigkeit 17 bis 25 m/min und die maximale Hubhöhe 35 bis 50 m. Dabei können ca. 200 bis 300 kg transportiert werden.

Manche Fahrkörbe lassen sich – mit Rollen ausgestattet – auch auf dem Boden als Transportmittel sowie als stapelbare Lagereinheit verwenden. Dies erleichtert die Bewegung von (Gerüst-)Bauteilen vom LKW über die Baustelle bis zum Aufzug.

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