Bauaufsichtliche Zulassungen

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden an Bauprodukte und Bauarten vergeben, die nicht in Normen geregelt sind. Die Bezeichnung "nicht geregelt" ist nicht gleichbedeutend mit nicht geeignet, sondern erfasst Bauprodukte/Bauarten, für die

  • zwar technische Regeln in der VVTB Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
    bekanntgemacht wurden, die aber von diesen wesentlich abweichen, oder
  • für die es solche Regeln, Technische Baubestimmungen oder anerkannte Regeln der Baukunst nicht gibt.
DIN-Normen stellen anerkannte Regeln der Baukunst dar. Die darin enthalten Produkte und Ausführungsarten haben sich über lange Zeit bewährt und definieren ein Qualitätsniveau. Anders gesagt: Wer nach DIN baut, benötigt keine besonderen Nachweise für die Eignung von Produkten und Bauart.

Bauprodukte/Bauarten nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen sind entweder neu oder haben besondere Abweichungen im Vergleich zu den bereits genormten. Sie können im Laufe der Zeit durchaus genormt werden. Ein Beispiel sind die großformatigen Mauersteine, also Elemente, die mit neuen Technologien hergestellt oder verarbeitet werden.

Der Verwendbarkeitsnachweis wird in drei verschiedenen Varianten ausgestellt:
  • Allgemein bauaufsichtliche Zulassung für Serienprodukte und -verfahren
  • Allgemein bauaufsichtliches Prüfungszeugnis für Serienprodukte und -verfahren
  • Zustimmung im Einzelfall
Die Erteilung allgemein bauaufsichtlicher Zulassungen erfolgt bundesweit allein durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Die Zulassungen sind bei den Herstellern einzusehen.

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