Baualtersstufe: Fachwerkhäuser
Fachwerkhäuser nehmen eine Sonderstellung unter den historischen Baualtersstufen ein. Als Mischkonstruktionen aus tragenden Holzrahmen mit Ausfachungen aus Steinen, Ziegeln oder Lehm können sie eine Reihe von Problemen aufweisen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind.
Fachwerkbauten entstanden in Mitteleuropa ab dem Spätmittelalter, erste Beispiele sind jedoch bereits im 12. Jahrhundert dokumentiert. Sie prägten das Bauwesen in vielen Regionen bis ins frühe 19. Jahrhundert. Errichtet wurden sie sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum – vom Bauernhof über Bürgerhäuser bis hin zu Rats- und Gasthäusern. Typische Beispiele sind etwa das fränkische Vierseithof-Fachwerk, das niedersächsische Hallenhaus oder das alemannische Bauernhaus mit weit auskragenden Geschossen.
Je nach Landschaft und regionaler Baukultur variieren Konstruktion, Ornamentik und Materialwahl erheblich: In Norddeutschland ist häufig das Ziegelausfachungsfachwerk zu finden, in Hessen oder Franken das Lehmstakenfachwerk, im Schwarzwald wiederum das alemannische Fachwerk mit geschnitzten Wandbändern und vorkragenden Rähmbauten.
Die tragende Struktur besteht aus einem Holzbalkengerüst – meist Eiche oder Nadelholz – mit rhythmisch gegliederter Gefachstruktur. Diese wurde in der Regel mit Flechtwerk und Lehm, später auch mit Ziegeln oder Bruchstein ausgefüllt. Die Lastabtragung erfolgt über Schwellen, Stiele und Riegel; die Aussteifung über schräge Kopfbänder und Fachwerkfiguren wie Andreaskreuze oder Mannformen. Die Verbindung der Hölzer erfolgt über traditionelle Zimmermannstechniken wie Verzapfungen, Versätze und Holznägel – vollständig metallfrei.
Regional sehr unterschiedlich ist auch die Formensprache und Detailausbildung dieses historischen Baustils. Verkleidete Fachwerkbauten finden sich ebenso wie sichtbar belassene Holzskelettfassaden. Die Konstruktion als solche ist eine bautechnisch relativ anspruchsvolle Mischform, die in heutigen – vollständig beheizten – Gebäuden eine Reihe konstruktiver Probleme aufwerfen kann. Hinzu kommt, dass viele Fachwerkhäuser unter Denkmalschutz stehen oder in Erhaltungsgebieten liegen und deshalb nur eingeschränkt verändert werden dürfen.
Was muss besonders beachtet werden?
Das romantische Äußere von Fachwerkgebäuden vermittelt eine vermeintliche Idylle, die im Gegensatz zu den oft komplexen konstruktiven Gegebenheiten steht. Fachwerkgebäude weisen häufig schwer erkennbare bautechnische Mängel auf, die eine umfassende Bestandsanalyse erfordern. Ganz typische Mängel sind:
- Schädlingsbefall an tragenden Holzteilen, z. B. durch Braunfäule, Weißfäule, Hausschwamm, Hausbock oder Nagekäfer
- Ungenügende Wärmedämmung – insbesondere bei Sichtfachwerk oder bei ungeeigneter, nicht kapillaraktiver Innendämmung
- Feuchteprobleme durch Konvektion: Undichtigkeiten oder fehlende Luftdichtung können warme Raumluft in die Gefache transportieren, dort kondensiert sie und fördert Feuchteschäden oder Schimmel – insbesondere bei Innendämmung ohne flankierende Maßnahmen wie Dampfbremse oder feuchteadaptive Schichten
- Ungenügende Schalldämmung, vor allem zwischen Deckenlagen
- Schlagregenundichtigkeit bei unverkleideten Fassaden mit offenen Fugen oder gerissenen Gefachen
- Kleine Raumzuschnitte und verwinkelte Grundrisse, die heutigen Ansprüchen oft nicht genügen
- Geringe Geschosshöhen, die Anforderungen an Aufenthaltsräume unterschreiten können
- Kleine Fensterflächen mit begrenztem Tageslichteintrag
- Veraltete oder schadhaft ausgeführte Installationen (Elektro, Heizung, Sanitär)
- Schieflagen und Durchbiegungen von Holzbalkendecken
- Schiefstellungen von Wänden, teils durch Setzungen, teils durch historische Konstruktionsprinzipien wie freitragende Rähmbauweise
Energieeffizienz und GEG-Ausnahmen
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sieht bei Fachwerkbauten mit erhaltenswerter Fassade oder Denkmalstatus Ausnahmen gemäß § 105 GEG vor. Dennoch können energetische Verbesserungen sinnvoll sein, z. B. durch:
- Kapillaraktive Innendämmung auf Lehm-, Hanf- oder Calciumsilikatbasis (vgl. WTA-Merkblatt 2-13 / D zur Innendämmung im Denkmal)
- Fensterertüchtigung statt Austausch (z. B. durch Zusatzdichtungen, Vakuumverglasung oder Einbau einer Innen- oder Außenvorsatzscheibe bei Kastenfenstern)
- Flächenheizsysteme mit niedriger Vorlauftemperatur, z. B. Wandheizung in Lehmputz
- Luftdichtung und kontrollierte Lüftung zur Vermeidung von Feuchteproblemen im Gefachbereich
Förderung und Beratung
Sanierungsmaßnahmen an Fachwerkhäusern sind oft förderfähig über:
- die BEG-Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) des Bundes (z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung)
- den Steuerbonus für energetische Sanierungen (§ 35c EStG)
- Landesprogramme zur Denkmalförderung, z. B. Förderprogramme der Denkmalämter
- Kommunale Zuschüsse in Erhaltungssatzungen oder Sanierungsgebieten
- Energieberater*innen mit Zusatzqualifikation „Baudenkmale“
- Fachplaner*innen für Holzschutz oder staatlich geprüfte Sachverständige
- Architekt*innen mit Erfahrung im Bauen im Bestand, idealerweise mit Weiterbildung in denkmalgerechtem Bauen oder WTA-Zertifizierung
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