Barrierefreier Brandschutz

Barrierefreier Brandschutz

Johannes Göbell und Steffen Kallinowsky

Methodik – Konzepte – Maßnahmen
Feuertrutz Verlag, Köln 2016
304 Seiten mit 79 farbigen Abbildungen und 67 Tabellen, Format 17 x 24 cm, gebunden

Preis: 59,- EUR (Einführungspreis bis 31.03.2016: 49,- EUR)

ISBN 978-3-86235-254-8

Bei der Konzepterstellung für den barrierefreien Brandschutz bei einem ungeregelten oder geregelten Sonderbau sind Planer auf ihr eigenes Wissen und ihre Erfahrungen angewiesen – denn für beide Fälle sind keine Regeln festgelegt. Als praktischer Leitfaden für Brandschutzplaner und Betreiber von Einrichtungen mit behinderten Nutzern soll das Buch Barrierefreier Brandschutz: Methodik – Konzepte – Maßnahmen von Johannes Göbell und Steffen Kallinowsky dienen. Zielsetzung sind sichere und dennoch wirtschaftliche Maßnahmen. Dabei beschränken sich die Autoren auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz, Bereiche des anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes werden nur gestreift.

Nach der Erläuterung von Grundbegriffen und gesetzlichen Regelungen, der Darstellung der Schutzziele und möglichen Gefährdungen, geht es um die „Beurteilung der Räumungssituation“. Zu Beginn wird festgestellt: „Art und Umfang der notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen für ein Objekt sind stark abhängig von den Fähigkeiten der Nutzer." Und hier spielt die Mobilität eine wesentliche Rolle, die wiederum Einfluss auf die notwendige sogenannte „Helferquote“ hat. Aufgeführt sind beispielhafte Berechnungen und Tabellen, um die notwendige Anzahl der Betreuer bzw. Helfer zu ermitteln, um eine Einrichtung im Brandfall zügig evakuieren zu können. Wird eine solche Helferquote festgelegt, hängt das Gelingen des Brandschutzkonzeptes natürlich davon ab, ob ein Betreiber tatsächlich dafür sorgt, dass die geforderte Anzahl von Betreuern zur Verfügung steht; dazu ist dessen schriftliche Bestätigung notwendig.

Im Zuge der Darstellung verschiedener Evakuierungskonzepte wird u. a. das Verschiebekonzept vorgestellt, bei dem (wie in der Seniorenpflege oder in Krankenhäusern) die gefährdeten Personen in einen sicheren Bereich – den sogenannten Brandschutzbereich – verschoben werden. Die Konzepte werden anhand schematischer Schnitte veranschaulicht. Welche Anforderungen für die Bauart von Trennwänden und Türen in solchen Sonderbereichen gelten, wird im Kapitel Brandschutzmaßnahmen erläutert. Zudem wird das Funktionsprinzip von Evakuierungsaufzügen beschrieben, und schematische Grundrisse zeigen beispielhafte Lösungen für Verschiebeflächen in notwendigen Treppenräumen.

Das Buch basiert auf den Inhalten zweier wissenschaftlicher Arbeiten („Brandschutz in Tageseinrichtungen für körperlich und geistig behinderte Jugendliche" sowie „Personenstromdichte in Berechnungen zur Evakuierung behinderter Personen") und geht bei rechnerischen Nachweisen stellenweise sehr ins Detail. Andererseits erläutert es wesentliche Inhalte des barrierefreien Brandschutzes. Im Anhang bietet es schrittweise Anleitungen der Vorgehensweise und Checklisten für Planer, die auf den Verlagsseiten (siehe Surftipps) auch in digitaler Form zur Verfügung stehen.

Fachwissen zum Thema

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Grundlagen

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Sonderbauten

Hochhäuser

Beleuchtete Kennzeichnung in der Musikschule in Berlin-Kreuzberg

Beleuchtete Kennzeichnung in der Musikschule in Berlin-Kreuzberg

Flucht-/​Rettungswege

Kennzeichnung von Rettungswegen

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Sonderbauten

Krankenhäuser und Pflegeheime

Surftipps

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