Barrierefreie Badsanierung

Größe, Ausstattung und Bewegungsflächen

Soll ein Bad nachträglich für ältere oder bewegungseingeschränkte Personen umgebaut werden, bedeutet dies für den Planer häufig eine Herausforderung, denn oft schränken beispielsweise zu klein dimensionierte Bestandsbäder die barrierefreie Nutzbarkeit von vornherein ein. Gemäß DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen sollten Bewegungsflächen von mindestens 120  x 120 cm vor Waschtisch, WC, Dusche und Badewanne für Personen mit Gehbehinderung vorhanden sein, für Rollstuhlfahrer sind 150 x 150 cm erforderlich. Türen sollten sich generell nach außen öffnen lassen, um auch in Notfällen einen schnellen Zugang zu gewährleisten.

Waschbecken, deren Siphons eine besonders geringe Höhe aufweisen oder nicht sichtbar in der Vorwandinstallation liegen, stellen in der Regel ausreichend Beinraum für eine mögliche Unterfahrbarkeit sicher. Damit der Spiegel sowohl im Sitzen als auch im Stehen genutzt werden kann, sollte dieser kippbar in einer Höhe von mindestens einem Meter angebracht werden. Neben dem Waschtisch muss ein Handtuchhalter zugleich als Halte- und Stützgriff fungieren. Bei Toiletten beträgt die empfohlene Sitzhöhe für Rollstuhlfahrer 46 bis 48 cm und die Spülung muss im Sitzen mit der Hand oder dem Arm bedient werden können. Zusätzliche Halte- und Stützgriffe zum Hochklappen neben allen Sanitärgegenständen erleichtern die Benutzung und lassen sich bei ausreichendem Platz problemlos installieren. Hierbei ist auf ausreichend Stabilität zu achten. Als hilfreich kann sich sowohl bei Waschbecken als auch WCs eine mögliche Höhenverstellbarkeit erweisen.

Bei der Nachrüstung von Bädern sollten stufenlos begehbare Dusche eingebaut werden. Hier liegt der Wasserablauf auf gleicher Ebene mit dem Boden, sodass besondere Abdichtungen und eine Anpassung an das Bodenniveau erforderlich sind, um die Abwasserleitung mit dem notwendigen Gefälle an die Fallleitung anschließen zu können. Bei nachträglichem Einbau erfordert dies die genaue Kenntnis der vorhandenen Konstruktionshöhen. Benötigt werden Einbauhöhen zwischen 50 und 120 mm. Erfolgt der Abtransport des Abwassers über eine sensorgesteuerte Entwässerungspumpe, kann sich die Einbauhöhe auf 39 mm verringern. Die Oberfläche der bodengleichen Dusche sollte, wie der Boden im gesamten Badezimmer, rutschhemmend ausgeführt sein. Seitlich an der Wand angebrachte Klappsitze ermöglichen, dass auch im Sitzen geduscht werden kann.

Wenn genügend Platz vorhanden ist, sollte auf den Erhalt oder den Austausch der Badewanne nicht verzichtet werden. Befindet sich das Bad im Erdgeschoss oder besteht aus anderen Gründen die Möglichkeit, die Badewanne tiefer in den Boden einzulassen, wird dadurch der altersgerechte und sichere Einstieg erleichtert. Andernfalls können spezielle Lifts Abhilfe verschaffen.

Weiterführende Informationen zur Planung barrierefreier Bäder erhalten sie im Baunetz Wissen Bad und Sanitär (siehe Surftipps).

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