Bake
Warnmarkierung bei Hindernissen
Ein Bake ist als Leit- und Warnbake ein offizielles Verkehrszeichen und wird in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Im Bauwesen werden Baken ebenfalls eingesetzt, um an Baustellen vor Hindernissen und Absperrungen beispielsweise bei Eingängen, Zufahrten und vor Ecken zu warnen oder gar als Rammschutz zu dienen.
Die Vokabel Bake stammt aus dem Niederdeutschen und bedeutet Zeichen. In diesem ursprünglichen Sinn wurden Baken als Markierungen in der Schifffahrt genutzt, um Schiffe und Boote auf Untiefen, Fahrrinnen oder ähnliches aufmerksam zu machen.
Form, Material, Farbe, Beleuchtung
Baken als Warnzeichen im Bauwesen sind üblicherweise senkrecht stehende Rechtecke mit gerundeten Kanten in den Formaten 15 bis 30 cm Breite und 50 bis zu 120 cm und maximal 250 cm Höhe. Als Material wird Aluminium oder wetterfester Kunststoff verwendet, und zwar jeweils beschichtet mit einer reflektierenden rot-weißen Schraffur. In Europa werden länderspezifisch abweichende Farbkombinationen genutzt, beispielsweise in Schweden sowohl rot-gelbe als auch blau-gelbe Streifen.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit besonders in der Dämmerung und nachts können oben auf eine Bake gelbe oder rote Warnleuchten aufgesteckt oder angehängt werden, die ggf. blinken und damit nochmals eine erhöhte Aufmerksamkeit fordern. Die Aluminium- oder Kunststofftafeln münden in Rohre, die in köcherartige Aussparungen von Kunststoff- Grundplatten gesteckt werden. So steht eine Bake einerseits standfest, kippt also normalerweise nicht um, andererseits ermöglicht die Grundplatte ein mobiles Aufbauen, Umsetzen und Abbauen. Für Sonderfälle gibt es auch Baken mit gelenkigen Fuß-Befestigungen, die sich im Falle eines Aufpralls flexibel neigen und selbständig wieder aufrichten können.
Probleme
Baken werden allerdings selbst zu gefährlichen Hindernissen und überflüssigen Stolperfallen, wenn sie oder ihre Kunststoff-Füße nach Abschluss einer Baumaßnahme nicht entfernt werden, sondern in Eingangsbereichen oder auf Bürgersteigen stehen bleiben. Ebenso problematisch ist es, wenn Baken mit Zetteln, Aufklebern oder Graffiti versehen respektive bedeckt werden, denn damit reduziert sich die reflektierende Signalfläche bis zur Funktionslosigkeit.
Rechtliche Situation
Tatsächlich gibt es einen juristischen Dissens, ob Baken
grundsätzlich außerhalb von Straßen und somit überhaupt auf
Bürgersteigen und im Bereich von Radwegen zulässig sind.
Entsprechende Formulierungen sind in den „Richtlinien zur
verkehrsrechtlichen Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen –
Ausgabe 2021“ (RSA 21) enthalten. Demnach sind Leitbaken auf
Gehwegen, also Bürgersteigen, grundsätzlich unzulässig.
-sj
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