Auswahl von anlagentechnischem Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Merkblatt des vfdb vom September 2023

Der vorbeugende Brandschutz soll Brände nach Möglichkeit verhindern, aber auch die Selbstrettung von Gebäudenutzern im Notfall ermöglichen. Es wird vorausgesetzt, dass die im Gebäude befindlichen Personen geistig und körperlich dazu in der Lage sind. Bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist dies nur äußerst eingeschränkt der Fall. Um auch in solchen Gebäuden den Brandschutz für Patienten, Pflegebedürftige und Personal zu gewährleisten, hat die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) das Merkblatt 14-04: Auswahl von anlagentechnischem Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erarbeitet.

Bei einem Brandereignis in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Personen im Gebäude externe Hilfe benötigt. Bereits in der Planung ist dieser Aspekt zu berücksichtigen: Brandabschnitte gliedern Grundrisse und ermöglichen beispielweise die horizontale Verlegung gefährdeter Personen in nicht unmittelbar von dem Brand betroffene Bereiche. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte lässt sich damit Zeit gewinnen. Die vertikale Evakuierung ist bei einer großen Anzahl von bettlägerigen bzw. immobilen Patienten extrem schwierig: Einer großen Anzahl Patient(inn)en stehen nur wenige Betreuungspersonen gegenüber, (Betten-) Aufzüge haben nur eine geringe Kapazität – sofern im Brandfall überhaupt benutzbar.

Der anlagentechnische Brandschutz hat insofern einen hohen Stellenwert zur Einhaltung der Schutzziele. Ist er gut geplant, fachgerecht errichtet und in Betrieb genommen, verhindert er eine Brandausbreitung, schafft Zeit für das Eintreffen der Feuerwehr und damit gute Voraussetzungen für die Löscharbeiten. So wird das Risiko für Mitarbeiter und Patienten minimiert.

Die Fachpublikation geht – auch wenn der Schwerpunkt auf dem anlagentechnischen Brandschutz liegt – sowohl auf den bautechnischen wie auch organisatorischen Brandschutz und auf die jeweiligen Rechtsgrundlagen und Besonderheiten dieser Gebäude ein. Bausteine des anlagentechnischen Brandschutzes sind insbesondere Brandmeldeanlagen und -zentralen (BMA bzw. BMZ), Rauchschutzdruckanlagen (RDA) in Sicherheitstreppenhäusern, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Löschanlagen (LöA) und besondere optische und akustische Systeme zur Fluchtweglenkung entlang der Fluchtwege.

Anhand eines „Entscheidungsdiagramms” wird exemplarisch die Auswahl für einen passenden anlagentechnischen Brandschutz dargestellt, in Tabellenform die Anforderungen für verschiedene Gebäudebereiche hinsichtlich der Notwendigkeit von BMA, LöW und RWA.

Auch wenn auf knapp 20 Seiten nicht vertieft auf die einzelnen Unterthemen eingegangen werden kann, stellt das Merkblatt eine wertvolle Hilfe für den Einstieg in die besonderen Anforderungen der Gebäudetypen dar. Grafisch wohltuend schlicht und zudem kostenfrei als Pdf-Datei zum Download (siehe Surftipps) erhältlich, ist die Publikation Architekten und Planern uneingeschränkt zu empfehlen.

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Feuerwehreinsatz bei einem Brand im ehemaligen Hotel Bogota in Berlin

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Die Musterhochhausrichtlinie fordert gemäß Nr. 6.4 für Hochhäuser eine Brandmeldeanlage sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen; für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen.

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Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen in Sonderbauten

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

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Sonderbauten

Krankenhäuser und Pflegeheime

Alarmierungsanlagen

Zusätzliche Alarmierungsmöglichkeiten

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