Ausschreibung Sichtbeton

An Sichtbetonflächen werden sehr hohe ästhetische Ansprüche gestellt. Doch bei deren Bewertung spielt immer auch der persönliche Geschmack hinein – so betrachtet der eine Unregelmäßigkeiten oder Farbabweichungen als charakteristischen, willkommenen Effekt, für den anderen hingegen sind es schlicht Mängel. Um späteren Schwierigkeiten bei der Abnahme vorzubeugen, muss die Ausschreibung die Parameter genau festlegen. Eine wichtige Hilfestellung leistet dabei das Merkblatt Sichtbeton von DBV (Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein) und VDZ (Bundesverband der Deutschen Zementindustrie). Es definiert vier Sichtbetonklassen; von SB 1 mit geringen gestalterischen Anforderungen bis zu SB 4 mit besonders hohen gestalterischen Anforderungen.

Die Ausschreibung sollte konkrete Angaben zu den grundsätzlichen Anforderungen technischer und gestalterischer Natur enthalten. Zu letzterer gehören:

  • Oberflächenstruktur
    Die Oberflächenstruktur wird maßgeblich über die Schalungshaut bestimmt. Deren Textur und Saugfähigkeit entscheiden über das Ergebnis. Möglicherweise ist für die gewünschte Optik auch eine nachträgliche Bearbeitung wie Waschen, Säuern oder Strahlen notwendig.
  • Farbgestaltung
    Neben der Textur hängt die Wirkung einer Sichtbetonwand in hohem Maße von ihrer Farbigkeit ab. Eine sehr helle, fast weiße Flächenfärbung ist nur durch den Einsatz von weißen Zementen zu erreichen. Auch farbiger Beton ist durch die Zugabe von Pigmenten möglich. Alternativ kann auf eine farbige Lasur zurückgegriffen werden.

  • Flächengliederung
    Ankerstellen
    und Fugenraster tragen zur optischen Gliederung einer Fläche bei. Es muss entschieden werden, ob diese individuell gestaltet werden oder auf herstellergebundene Systemschalungen zurückgegriffen wird (deutlich kostengünstiger). Darüber hinaus sind Arbeits-, Schein- und Dehnungsfugen zu unterscheiden. Die Anforderungen an Schalungsanker sind in der DIN 18216 festgehalten.

    Das unvermeidliche Ausbluten von Zementleim an den Schalungshautstößen sollte mithilfe von Dichtungsbändern auf ein Minimum reduziert werden. Das Merkblatt Sichtbeton liefert hierfür Grundlagen für die vertraglichen Regelungen.

    Auch Schalungshautbefestigungen hinterlassen Abdrücke im Beton. Beim späteren Verspachteln können Farbunterschiede entstehen. Möchte man dies vermeiden, sollten Systemschalungen mit rückwärtiger Befestigung verwendet werden.

  • Ebenflächigkeit
    Die Ebenheit der Betonflächen wird im Wesentlichen durch Verformungen, Herstellertoleranzen der Schalungselemente und die Fugenausbildung bestimmt. Die Ebenheitstoleranzen sind in DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“ (Ebenheitstoleranzen für Flächen von Decken und Wänden) definiert.

  • Kantenausbildung
    Die Ausschreibung muss Angaben darüber enthalten, ob die Kanten gebrochen oder ungebrochen ausgeführt werden sollen. Dabei gilt zu beachten, dass ungefaste, scharfe Kanten ohne kleinere Abbrüche und Ausblutungen im Merkblatt Sichtbeton als „technisch nicht oder nicht zielsicher herstellbar“ eingestuft werden. Möglicherweise untersagt auch die spätere Nutzung des Gebäudes ungebrochene Kanten. In Schulen beispielsweise dürfen „Ecken und Kanten von Wänden und Stützen [...] bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche nicht scharfkantig ausgeführt sein“ (([3], §6) GUVV) 

Der Ausschreibende sollte sich nicht nur im Klaren sein, was für ein Ergebnis er sich wünscht, sondern auch darüber, dass es technisch nicht vermeidbare Mängel gibt und nicht alle Forderungen herstellbar sind (auch hier siehe Merkblatt Sichtbeton). Dazu gehören:

  • gleichmäßiger Farbton aller Ansichtsflächen im Bauwerk
  • porenfreie Ansichtsflächen
  • gleichmäßige Porenstruktur (Porengröße und Verteilung)
  • ausblühungsfreie Ansichtsflächen
  • scharfe Kanten ohne kleinere Abbrüche und Ausblutungen
  • Farbton- und Texturgleichheit im Bereich von Schalungsstöße

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