Asbest beim Bauen im Bestand

Leitfaden der BG BAU vom Februar 2026

Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten, seit 2005 trifft das auf alle Länder der Europäischen Union zu. In vielen Gebäuden aus früheren Zeiten sind allerdings asbesthaltige Materialien zu finden – beispielsweise in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und anderen Bauchemikalien, aber auch in Dach- und Fassadenbekleidungen. Asbest ist gesundheitsschädlich und gilt als krebserregend. Eine Gefahr geht insbesondere dann von Baumaterialien aus, wenn sich die winzigen Fasern lösen, zum Beispiel bei Abbrucharbeiten.

Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung am 5. Dezember 2024 haben sich einige Änderungen ergeben, die das Bauen im Bestand betreffen. Konkrete Angaben dazu enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ in der Fassung vom 28. Februar 2025.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG BAU informiert auf ihrer Webseite über einen fachgerechten Umgang mit Asbest (siehe Surftipps). Die Publikation Asbest beim Bauen im Bestand – Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten bietet Erläuterungen und praktische Tipps für die Umsetzung. Im Februar 2026 ist die Broschüre in einer Neufassung erschienen. 

Aus dem Inhalt:

  • Rechtliche Grundlage
  • Vorgehen bei Tätigkeiten im Bestand
  • Entsorgung
  • Weiterführende Verweise und Links

Die Publikation steht zum Download kostenfrei zur Verfügung (siehe Surftipps). Druckexemplare sind für 5,00 EUR erhältlich (für BG-Bau-Mitgliedsbetriebe kostenfrei). Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der BG BAU: Unter anderem zeigen Videos, wie eine Asbestbeprobung durchgeführt wird. Die Berufsgenossenschaft bietet auch Online-Schulungen zum Thema an.

Surftipps

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