Arten des Brandschutzes

Baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz

Der Architekt (Entwurfsverfasser und/oder Bauleiter) trägt als Vertreter des Bauherrn und als Koordinator eine hohe Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen. Bei höheren Gebäudeklassen (4 und 5) oder bei Sonderbauten wird er dabei i. d. R. von einem Fachplaner für Brandschutz unterstützt, der auch den nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz erstellt. Ähnlich wie bei der Gebäudestatik ist für die Koordination und Plausibilitätsprüfung des Brandschutzes ein Wissen über die Grundlagen des Brandschutzes erforderlich.

Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz gehören zum vorbeugenden Brandschutz.
Zu den Kriterien des baulichen Brandschutzes zählen auch das Brandverhalten der Baustoffe und der Feuerwiderstand der Bauteile.
Die Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen gehört zum organisatorischen Brandschutz.

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind:

Baulicher Brandschutz

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum „Baulichen Brandschutz”, z.B.:

  • die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser,
  • die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr,
  • die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände,
  • die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.

Wesentliche Kriterien sind dabei:

  • das Brandverhalten von Baustoffen,
  • der Feuerwiderstand der Bauteile,
  • die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der „Anlagentechnische Brandschutz” gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:
  • Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung
    Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäuden vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
  • Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen
    Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum „Anlagentechnischen Brandschutz”: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.
Die wichtigsten Anlagen für den Brandschutz sind:
  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb,
  • Feuerlöschanlagen,
  • natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung,
  • Anlagen zur Löschwasserrückhaltung.

Mit technische Anlagen können ungewollte Einschränkungen der Nutzung durch bauliche Brandschutzmaßnahmen verhindert oder minimiert werden. Brandschutztüren oder -tore werden z. B. durch Magneten offen gehalten, die von Rauchmeldern überwacht werden und schließen dann im Brandfall automatisch. Störungen des normalen Betriebsablaufs werden so verhindert.

Organisatorischer Brandschutz

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden in der Regel durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, wie z.B.:

  • Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten,
  • Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen,
  • Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr),
  • Aufstellen einer detaillierten Brandschutzordnung für bestimmte Personen (z. B. Brandschutzbeauftragte) mit speziellen Aufgaben (z. B. Ergreifen von Löschmaßnahmen, Abschalten von Anlagen, Einweisen der Feuerwehr, Evakuierung von Räumen oder das Feststellen der Vollzähligkeit aller Personen).

Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes sind

  • eine effektive und frühzeitige Brandmeldung und -bekämpfung,
  • die Rettung besonders gefährdeter Personen,
  • die Minimierung von Folgeschäden.

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die Feuerwehren und andere hilfeleistenden Stellen vor und während des Brandereignisses ergreifen, um die direkten und indirekten Schäden (z. B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.

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Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

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