Arbeitsstättenrichtlinie A2.1

Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.1 fasst arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen sowie Vorgaben für das Betreten von Gefahrenbereichen zusammen. Sie ist Teil der 21 Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die die Anforderungen der in Deutschland gültigen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisieren. Verantwortlichen von Unternehmen – etwa in Gerüstbaufirmen – bietet die ASR A2.1 Hinweise, wie die dort geforderten Standards zu erfüllen sind. 

Technische Regeln für Arbeitsstätten werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt beziehungsweise angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gemacht. Die aktuelle Fassung der ASR A2.1 stammt vom Dezember 2018, dabei wurden vor allem die Literaturhinweise überarbeitet.

Aus dem Inhalt:

  • Zielstellung
  • Anwendungsbereich
  • Begriffsbestimmungen
  • Beurteilung der Gefährdungen und Rangfolge der Schutzmaßnahmen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
  • Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern
  • Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Die ASR A2.1 kann kostenfrei als pdf von der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden (siehe Surftipps).

Bildnachweis: Baunetz (yk), Berlin

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