Anzahl und Ausstattung von Sanitärräumen

Grundlagen der Planung

Für Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau sind als Planungsgrundlage die DIN 68935 sowie die jeweiligen Landesbauordnungen maßgeblich. Da die DIN 68935 nur wenige Angaben zu Abständen und Bewegungsflächen enthält, wird in der Praxis weiterhin nach DIN 18022 geplant, die 2007 ersatzlos gestrichen wurde. Die Musterbauordnung MBO § 47 trifft Aussagen zu Bädern und Toilettenräumen. Da Größe und Anzahl der Sanitärräume in Zusammenhang mit der Personenzahl zu betrachten sind, ist es bei mehreren Personen immer von Vorteil, ein weiteres vom Bad getrenntes WC einzuplanen. In vielen Wohnungen ist dies als Gäste WC bereits Standard.

Für den öffentlichen Bereich gelten ebenfalls gewisse Mindestanforderungen. Bei einem hohen Komfortanspruch sollten die vorhandenen Räumlichkeiten großzügiger bemessen sein. Detaillierte Angaben sind den Arbeitsstätten- und Schulbaurichtlinien sowie den Gaststättenverordnungen der Bundesländer zu entnehmen.

Fachwissen zum Thema

Für gastronomische Betriebe mit einer Größe bis zu 199 Personen gilt die Gaststättenverordnung (GastV), die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Für gastronomische Betriebe mit einer Größe bis zu 199 Personen gilt die Gaststättenverordnung (GastV), die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Bedarfszahlen

Gastronomie

Bedarfszahlen

Gewerbe- und Industriebauten

Bedarfszahlen

Krankenhäuser

Beim Wohnungsbau ist die Ausstattung und die Anzahl der Sanitärräume ein Kriterium zur Einstufung des Wohnungsstandards.

Beim Wohnungsbau ist die Ausstattung und die Anzahl der Sanitärräume ein Kriterium zur Einstufung des Wohnungsstandards.

Bedarfszahlen

Wohnungsbau

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Bad und Sanitär sponsored by:
Erlau | Eine Marke der RUD Gruppe | Kontakt +49 7361 504-0 | objekteinrichtung@erlau.com