Anwendungshilfe zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Broschüre von HEA und dem BDEW
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das einen neuen Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung Erneuerbarer Energien setzt. Das GEG führt die bisherigen Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das neue GEG enthält eine Reihe von Neuerungen für die energetische Bilanzierung und hat auch Auswirkungen auf den Einsatz von Heizenergieträgern und Heiztechnologien oder die Anrechnung von selbst erzeugtem PV-Strom.
Die kürzlich veröffentlichte 40-seitige Anwendungshilfe
Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gesetz zur Einsparung von Energie und
zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Gebäuden erklärt und veranschaulicht die neuen Regelungen
anhand von Praxis- und Berechnungsbeispielen. Erarbeitet von der
Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung HEA und dem
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), fasst die
Broschüre die wichtigsten Neuerungen zusammen. So werden auch die
Übergangsfristen für Energieausweise praxisgerecht aufbereitet und
erläutert. Erläutert wird zudem anhand von Beispielrechnungen für
unterschiedliche Anlagen- und Energieträgerkombinationen, welche
Wirkung die Neuregelungen auf ein typisches Neubau-Einfamilienhaus
mit 150 Quadratmetern Wohnfläche haben.
Die Publikation kann unter anderem über online über HEA für
10,80 Euro (Einzelpreis; gestaffelte Mengenpreise) bestellt werden
(siehe Surftipps).
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