Anforderungen an Bauteile

Feuerbeständige, hochfeuerhemmende und feuerhemmende Bauteile

Die Brandschutzanforderungen an die Bauteile eines Gebäudes steigen entsprechend der Gebäudeklassen (GK) mit der Höhe und der Größe der Nutzungseinheiten eines Bauwerkes. Die hier aufgeführten Begriffserklärungen sind der Musterbauordnung (MBO) oder einzelnen Landesbauordnungen (LBO) entnommen.

Ein Schutzziel des Brandschutzes ist die Rettung von Menschen und Tieren.
Feuerhemmende Bauteile (fh) müssen 30 Minuten dem Feuer widerstehen.
Auszug aus DIN 4102-2 Tabelle 2

Für eine korrekte Umsetzung sind die Vorgaben der jeweiligen LBO einzuhalten. Die Bauordnungen unterscheiden zwischen feuerbeständigen (fb), hochfeuerhemmenden (hfh) und feuerhemmenden (fh) Bauteilen.

  • Bei feuerbeständigen Bauteilen (fb) muss die Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten betragen. Tragende und aussteifende Bauteile müssen nach aktueller MBO überwiegend aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Raumabschließende Bauteile müssen zusätzlich mit einer in Bauteilebene durchgehenden Schicht aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) ausgestattet sein. Einzelne Landesbauordnungen (z.B. Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen etc.) lassen auch unter bestimmten Voraussetzungen überwiegend oder ausschließlich brennbare Baustoffe für feuerbeständige Bauteile zu.
  • Die Feuerwiderstandsdauer hochfeuerhemmender Bauteile (hfh) muss 60 Minuten betragen. Tragende und aussteifende Bauteile dürfen aus brennbaren Baustoffen bestehen, müssen dann jedoch allseitig mit einer brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung aus nicht brennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) verkleidet sein. Die Dämmstoffe dürfen ebenfalls nicht brennbar sein. Auch hiervon gibt es Ausnahmen in einzelnen Landesbauordnungen.
  • Feuerhemmende Bauteile (fh) müssen 30 Minuten dem Feuer widerstehen. Alle Teile dürfen aus brennbaren Baustoffen bestehen.

Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN 4102-2: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen und ihrer Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen:

Auszug aus DIN 4102-2 Tabelle 2 (s. a. Abb. 4 Bildergalerie)

Fachwissen zum Thema

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

Brandschutztechnisch können Bauteile in tragende, aussteifende (nicht raumabschließende) und raumabschließende Bauteile unterschieden werden.

Baustoffe/​Bauteile

Bauteile: Gliederung

Kalksandsteine entsprechen der Baustoffklasse A1.

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Baustoffe/​Bauteile

Brandverhalten: Baustoffe nach deutscher Klassifizierung

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