Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen

Merkblatt des ZVEI und BHE zur normenkonformen Übertragung

Wie werden Alarmmeldungen einer Brandmeldeanlage (BMA) zuverlässig an eine hilfeleistende Stelle übertragen? Welche Anforderungen gelten für die Alarmübertragung und wer ist für deren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich? Das Merkblatt Alarmmeldungen von Brandmeldeanlagen – sichere und normenkonforme Übertragung zur hilfeleistenden Stelle, herausgegeben vom Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI sowie dem Bundesverband Sicherheitstechnik BHE gibt Hinweise für Planung, Errichtung und Betrieb. Die zweite, überarbeitete Auflage vom April 2026 richtet sich an Betreiber, Planende, Errichtende und Behörden.

Wie werden Brandmeldungen übertragen?

Brandmeldeanlagen werden über sogenannte Alarmübertragungsanlagen (AÜA) an eine hilfeleistende Stelle, beispielsweise die Feuerwehr, aufgeschaltet. Die Alarmübertragung ist ein eigenständiger Bestandteil der Sicherheitskette: Nachdem die Brandmeldung erkannt und innerhalb der BMA verarbeitet wurde, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Dafür werden in der Regel zwei getrennte Übertragungswege genutzt. Die Funktion der Alarmübertragungsanlage muss überwacht und dokumentiert werden, um eine mögliche Störung des Übertragungswegs zu erkennen.  

Wer ist für die Alarmübertragung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Alarmübertragung hängt von den Rahmenbedingungen der Aufschaltung ab. Existiert eine von der Kommune beauftragte Konzessionärsfirma beziehungsweise ein Alarmprovider, übernimmt dieser definierte Aufgaben der Alarmübertragung. In anderen Fällen sind der Betreiber der BMA oder die mit der Planung und Errichtung beauftragte Fachfirma für eine normgerechte Bereitstellung und Überwachung verantwortlich. Betreiber und Planende sollten daher frühzeitig klären, wer welche Aufgaben übernimmt und wie die Zuständigkeiten vertraglich und organisatorisch geregelt sind.

Welche Rolle spielt der Alarmübertragungsdienst?

Eine zentrale Rolle nimmt der Alarmübertragungsdienst ein: Das Merkblatt beschreibt die Anforderungen an einen Alarmübertragungsdienst (ATSP – Alarm Transmission Service Provider) und dessen Einbindung in die Übertragungskette. Die Aufschaltung ist also nicht allein eine Frage der technischen Verbindung zwischen Brandmelderzentrale und Feuerwehr. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Übertragungseinrichtung, Übertragungswegen, Dienstleister und hilfeleistender Stelle. 

Was ist bei Planung und Betrieb zu beachten?

Für eine normenkonforme Alarmübertragung müssen technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen zusammengeführt werden. Auch die örtliche Feuerwehr beziehungsweise Kommune sind einzubeziehen. Das bedeutet für Planende und Betreiber, die Aufschaltung nicht erst nach Fertigstellung der BMA zu klären. Vielmehr sind die technischen und organisatorischen Schnittstellen zwischen BMA, AÜA, Alarmübertragungsdienst und hilfeleistender Stelle frühzeitig abzustimmen. Eine Brandmeldeanlage kann ihre Schutzfunktion nur erfüllen, wenn neben der Branderkennung auch die Alarmübertragung zuverlässig funktioniert, überwacht wird und die Zuständigkeiten eindeutig geregelt sind.

Das 12-seitige Merkblatt steht zum Download kostenfrei auf der unten genannten Webseite (siehe Surftipps) des ZVEI zur Verfügung.

Fachwissen zum Thema

Zeitliche Entwicklung der Schadenshöhe bei einem Brand ohne Brandmeldeanlage und mit Brandmeldeanlage.

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Brandmeldeanlagen

Aufgaben von Brandmeldeanlagen (BMA)

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

Komponenten einer BMA: Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Handfeuermelder, Brandmelder, akustische und optische Signalgeber (im Bild: hifire® 4000 BMT)

Brandmeldeanlagen

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