Absturzsicherung mit Seilen

Systeme und Mindestabstände

Für Reparatur- und Wartungsarbeiten auf Dächern, die nicht dauerhaft genutzt oder begangen werden, eignen sich Seilsysteme mit Auffanggurt bzw. Sicherheitsgeschirr zur Absturzsicherung. Einzelne Anschlagpunkte für die Seile sollten untereinander in einem Abstand von maximal 7,5 m angeordnet sein. Die Entfernung der Punkte eines Seilsicherungssytems zur Absturzkante sollte mindestens 2,5 m betragen. Grundlage für die Planung eines solchen Systems ist eine maximale „Freifallhöhe" von 2 bis 2,5  m.

Beispiel Freifallhöhe: mit 5,30 m nicht zulässig
Feuerverzinkte Stahlrohrstütze mit Edelstahlkopf; Dämm- und Witterungsschutzhaube minimiert die Wärmebrücke
Mobiler Anschlagpunkt ohne Dachdurchdringung mit Kunststoffgewichten (Beispiel System ABS-Lock EG26)

Die Seile sind entweder an einzelnen Anschlagpunkten befestigt oder beweglich an einer Schiene oder mit einem zwischen Stützen gespannten Stahlseil verbunden (horizontales Seil-Sicherungssystem). Es gibt Systeme, bei denen ein freies Überfahren der Festpunkte und Ecken über ein spezielles Läuferelement möglich ist. Das Seil lässt sich an jedem beliebigen Punkt aus dem Sicherungssystem ein- oder ausklinken.

Die Anschlagpunkte bzw. Stützen sind in der Dachkonstruktion, auf einer Metalldeckung, der Attika oder an aufgehenden Bauteilen verankert oder verschraubt. Einzelne Anschlagpunkte können auch an einer Platte unter einer Auflast aus Kies oder Pflanzensubstrat befestigt sein. Auf dem Markt sind auch mobile Anschlagpunkte mit Eigengewichten für eine temporäre Nutzung.

Fachwissen zum Thema

Beispiel-System mit Betongewichten als Ballastierung zur durchdringungsfreien Montage (BauderSecutec Barrier F)

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Absturzsicherungen

Absturzsicherung mit Geländersystemen

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

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Absturzsicherungen

Allgemeines zu Absturzsicherungen und Sicherungssystemen

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

Absturzsicherungen

Vorschriften für Sicherungssysteme

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