Absturzsicherung mit Geländersystemen

Arten und Systeme

Für die Sicherheit von genutzten Dächern mit Dachgärten, Terrassen usw. sind ortsfeste Umwehrungen erforderlich. Eine mit dem Bauwerk errichtete, mindestens einen Meter hohe, umlaufende Brüstung bietet dauerhafte Sicherheit für Menschen, die sich auf dem Dach aufhalten. Geeignet ist aber auch ein starres oder klappbares Geländer, das mit dem Bauwerk fest verbunden ist. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die den architektonischen Anforderungen angepasst werden können. 

Flachdachabsicherung aus Aluminium zur Aufstellung auf Dächern mit bis zu 5° Dachneigung, System BauderSecutec Barrier F.
Elemente und Maße System BauderSecutec Barrier F
Montage der Flachdachabsicherung aus Aluminium an Konsolen unterhalb der Attika.

Bei temporärem Aufenthalt zwecks Wartung und Instandsetzung eines Flachdachs sind ebenfalls Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Wurden bei der Erstellung eines Bauwerks Schutzmaßnahmen versäumt, ist das nachträgliche Aufstellen eines Seitenschutzes bzw. Geländers möglich. Ein umfassendes Geländer bietet im Gegensatz zur individuellen Absturzsicherung mit Seilen Kollektivschutz. Neben ortsfesten Geländersystemen, auch solchen zur nachträglichen Befestigung, sind mobile Systeme auf dem Markt. Diese sind entweder mit Eigengewichten ausgestattet, die auf der Dichtungsebene aufliegen, ohne sie zu beschädigen oder als verfahrbare, stabile Struktur ausgebildet. Möglich ist auch eine Befestigung des Geländersystems an der Attika  - oberhalb, auf der Innen- oder Außenseite.

Die Auswahl eines Systems hängt von den örtlichen Gegebenheiten wie der Neigung und zulässigen Belastung eines Dachs, der Form und den Abmessungen der Attika sowie der Gebäudehöhe bzw. vorhandenen Windstärke ab (Herstellerangaben beachten!) Bei hohen Windgeschwindigkeiten sollten bewegliche Systeme ggf. umgeklappt  bzw. demontiert werden.

Fachwissen zum Thema

Befestigerabstände für das System Lux-top auf dem Flachdach

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Absturzsicherungen

Absturzsicherung mit Seilen

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

Auf Bitumenbahn verschweißtes Schutzgeländer

Absturzsicherungen

Allgemeines zu Absturzsicherungen und Sicherungssystemen

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

In der DGUV-Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ heißt es: „Einrichtungen, die ein Abstürzen von Personen verhindern (Absturzsicherungen) müssen vorhanden sein bei mehr als 3 m Absturzhöhe ... an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern.“

Absturzsicherungen

Vorschriften für Sicherungssysteme

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