Niedrigenergiebau - Allgemeines
Mit dem Begriff Niedrigenergiebauweise wird der energetische Standard bezeichnet, der mit seinem maximal zulässigen Energieverbrauch seit Februar 2002 gesetzlich definiert ist. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) war das Niedrigenergiehaus der allgemein gültiger Begriff bzw. der gültige Baustandard für Neubauten. Mit der Novellierung der EnEV 2007 und 2009 sind die Anforderungen allerdings über den Niedrigenergiestandard hinaus erhöht worden.
Die EnEV 2002 begrenzte in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Damit wurde der Jahresheizwärmebedarf eines Niedrigenergiehauses auf 35-75 kWh/m2 festgelegt.
Vorreiter in der Entwicklung von Niedrigenergiehäusern waren Kanada und die skandinavischen Länder. Seit 1979 gilt dort der Begriff "low energie house" für Baustandards, die einen gegenüber der damals gültigen Baunorm mehr als halbierten Heizwärmebedarf haben.
