Konstruktive Aussteifung
Vertikalkräfte (Druckspannungen) aus Eigengewicht und ständiger Last werden über Wände, bedingt auch über Pfeiler abgetragen. Horizontalkräfte (Zugspannungen) können über ausreichende Auflast und Aussteifungen (Innenwände, "Pfeiler" in der Fassade) sicher abgetragen werden. Bei Ausbildung der Decken als starrer Scheibe oder beim Vorhandensein eines Ringankers kann auf einen rechnerischen Nachweis der Aussteifung verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine offensichtlich ausreichende Anzahl von aussteifenden Wänden.
Die Aussteifungen tragender Wände bewirken eine Verringerung der rechnerischen Knicklänge. Dafür müssen sie von den Querwänden und Decken "gehalten" sein. Die DIN 1053 unterscheidet die zweiseitige Halterung (unten und oben durch die Decken), dreiseitige Halterung (ein freier vertikaler Rand) und die vierseitige Halterung.
Mindestanforderungen für aussteifende Wände: Länge 1/5 der Wandhöhe, bei Vorhandensein von Öffnungen 1/5 der lichten Höhe der Öffnung.
Als Aussteifung können zwei verschiedene Techniken verwendet werden:
- Verzahnung der Wände
- Stumpfstoßtechnik.
Die Lastabtragung über möglichst alle Wände erlaubt eine optimale Aussteifung eines Gebäudes – zumal die Neufassung der DIN 1053 auch 11,5er-Wände als tragend zulässt.
Bildnachweis: Xella, Duisburg
