Konstruktive Aussteifung

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Vertikalkräfte (Druckspannungen) aus Eigengewicht und ständiger Last werden über Wände, bedingt auch über Pfeiler abgetragen. Horizontalkräfte (Zugspannungen) können über ausreichende Auflast und Aussteifungen (Innenwände, "Pfeiler" in der Fassade) sicher abgetragen werden. Bei Ausbildung der Decken als starrer Scheibe oder beim Vorhandensein eines Ringankers kann auf einen rechnerischen Nachweis der Aussteifung verzichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine offensichtlich ausreichende Anzahl von aussteifenden Wänden.

Die Aussteifungen tragender Wände bewirken eine Verringerung der rechnerischen Knicklänge. Dafür müssen sie von den Querwänden und Decken "gehalten" sein. Die DIN 1053 unterscheidet die zweiseitige Halterung (unten und oben durch die Decken), dreiseitige Halterung (ein freier vertikaler Rand) und die vierseitige Halterung.

Mindestanforderungen für aussteifende Wände: Länge 1/5 der Wandhöhe, bei Vorhandensein von Öffnungen 1/5 der lichten Höhe der Öffnung.

Als Aussteifung können zwei verschiedene Techniken verwendet werden:

Bei der Stumpfstoßtechnik stoßen tragende und aussteifende Wände an den Kreuzungspunkten stumpf aneinander. Die Methode spart aufwendige Einbindungen und vereinfacht bzw. beschleunigt den Bauprozess. Außerdem können auf diese Weise unterschiedliche Steinformate und –arten kombiniert werden. Im Keller dürfen die nicht verzahnten Querwände trotz fehlendem zugfestem Anschluss als Aussteifung angesetzt werden. In den Geschossen muss die Standsicherheit der Wände über zweiseitige Halterung nachweisbar sein. Die Anwendung der Stumpfstoßtechnik ist bei allen Steinarten möglich. Abhängig von den Festigkeitsklassen und der Anwendung in Außen- oder Innenwänden sollten Anker als zugfeste Verbindung der Wände eingelegt werden.

Die Lastabtragung über möglichst alle Wände erlaubt eine optimale Aussteifung eines Gebäudes – zumal die Neufassung der DIN 1053 auch 11,5er-Wände als tragend zulässt.

Bildnachweis: Xella, Duisburg