Außen- und Innentüren
Begriffsdefinition und Erläuterung
Im herkömmlichen Sinn werden unter Außentüren Bauteile in einer Fassade verstanden, und Innentüren befinden sich im Inneren eines Gebäudes. Beispiele für Außentüren sind Hauseingangstüren, Terrassentüren, Notausgangstüren. Beipiele für Innentüren sind Zimmertüren, Windfangtüren, Flurtüren. Diese Unterscheidung ist jedoch bei näherer Betrachtung sehr grob und verkennt das oft komplexe Gefüge eines Gebäudes aus Außen-, Innenräumen und zahlreichen Zwischenzonen.
Sinnvoller ist eine Unterscheidung nach den funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen, die an die jeweilige Tür gestellt werden:
- Schutz gegen Witterung (Niederschläge, Schnee, Hagel, Wind) = Außentür
- Wärmeschutz, d.h. Trennung von beheizten gegen unbeheizte Räume = Außentür
- erhöhte Anforderung an Widerstandsfähigkeit bei mechanischer Beanspruchung = Außentür
- Schutz bzw. Widerstand gegen Einbruch = Außentür
- Schallschutz = je nach weiteren Anforderungen Außentür oder Innentür, z.B. bei Konferenzräumen oder in Krankenhäusern
- nicht erfasst in dieser Übersichtsliste sind zahlreiche Sonderfälle, z.B. Brandschutztüren, Strahlenschutztüren, Sicherheitskontrolltüren.
Zum Thema
- Feuer- und Rauchschutztüren